Erstellt am 29.06.2017 um 09:03 Uhr von moreno
Nein das war eine befristete BV und ist am 30.3.13 beendet worden.
Erstellt am 29.06.2017 um 18:12 Uhr von AlterMann
Ihr könnt aber natürlich vereinbaren, dass sie noch nachwirkt.
Erstellt am 29.06.2017 um 19:28 Uhr von gironimo
Um welches Thema geht es denn?
Zunächst wollten ja die Betriebsparteien es so, dass am 30.3.13 Schluß sein sollte. .......
Erstellt am 30.06.2017 um 14:10 Uhr von lolium
Es geht um eine BV zum Thema Überstunden und Arbeitszeitkonten. Es geht darin u.a. darum was eine Mehrarbeit- und was eine Überstunde ist und wie mit Zeitguthaben zu verfahren ist.
Wenn die BV jetzt nicht mehr gilt, gelten die gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Regelungen, oder?
Erstellt am 30.06.2017 um 14:28 Uhr von Pjöööng
Die tarifvertraglichen Regelungen sollten bereits während der Laufzeit der BV gegolten haben. Oder hat der TV eine entsprechende Öffnungsklausel?