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Betriebsvereinbarung Gültigkeit wenn später unterschrieben wird?

V
Vobamaus
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen!

Wie immer, habe ich eine Frage, diesmal eine rechtliche.

Ist eine Betriebsvereinbarung gültig, wenn sie zum Beispiel am 25. Mai unterschrieben wird, die Gültigkeit der Betriebsvereinbarung aber ab dem 01.05.2016, gelten soll.???

Danke für Eure Hilfe

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Community-Antworten (5)

M
Moreno

05.07.2016 um 11:58 Uhr

Na wenn Du am 25. einen Mietvertrag zum 1. unterschreibst kannst ja auch nicht am 25. einziehen. :-)

Nein wenn die BV am 1. anfängt gilt sie auch da erst. Sollte noch eine alte BV mit Nachwirkung existieren gilt die noch bis zu Monatsende.

Z
Zappelmann

05.07.2016 um 12:07 Uhr

@Moreno: Hier soll aber die Gültigkeit ZURÜCKdatiert werden ...

M
Moreno

05.07.2016 um 12:13 Uhr

Oh verguckt :-) mit dem Datum

M
Moreno

05.07.2016 um 12:23 Uhr

Ja sie kann trotzdem gültig sein.

Betriebsvereinbarungen kommen durch übereinstimmende Beschlüsse von Arbeitgeber und Betriebsrat zustande. Auf Seiten des Betriebsrats ist dabei immer ein wirksamer Beschluss des gesamten Gremiums erforderlich. Die Zustimmung etwa nur des Betriebsratsvorsitzenden genügt nicht. Wegen der für die Wirksamkeit erforderlichen Schriftform müssen Betriebsvereinbarungen schriftlich niedergelegt und von Arbeitgeber und dem Betriebsratsvorsitzenden auf einer Urkunde unterzeichnet werden. Unter Umständen können Betriebsvereinbarungen auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden (auch zu Ungunsten der Arbeitnehmer), wenn dabei das Verbot der „echten Rückwirkung“ beachtet ´ wird. Quelle:Wikipedia

V
Vobamaus

05.07.2016 um 12:34 Uhr

Vielen Dank, moreno.

Einen Schönen Tag noch

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