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Geheimhaltung des BR Mitglieds

SP
St. Pauli89
Jul 2024 bearbeitet

Hallo zusammen, Bei uns hat sich folgende Situation zugetragen.

Ein Mitarbeiter hatte einen Disput mit einer Führungskraft, hieraus entstand eine schriftliche Ermahnung für den Mitarbeiter durch die Personalabteilung.

Danach hat BR Mitglied 1 Kontakt zum Mitarbeiter aufgenommen um zu erfahren was passiert ist. Dieser hat die Situation erklärt. Jedoch wollte der Mitarbeiter nicht das dieses Thema dem BR zugetragen wird. Nun hat das BR Mitglied 1 das Thema in der BR Sitzung doch angesprochen und dies auch noch falsch dargestellt um die Führungskraft schlecht darzustellen. Hierbei steht nun sogar der Tatverdacht der Verleumdung / Übler Nachrede im Raum.

Nun hat ein anderes BR Mitglied 2 die Führungskraft darüber informiert, da die Führungskraft seit längerer Zeit von einem anderen Mitarbeiter sowie BR Mitglied 1 gemobbt wird bzw. Hetze gegen die Führungskraft betrieben wird.

Nun ist die Frage was kann man gegen BR Mitglied 1 tun, da dieser das Thema nicht ohne Zustimmung hätte ansprechen dürfen.

Und kann es Konsequenzen für das BR Mitglied 2 haben?

Lg aus Hamburg.

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Community-Antworten (11)

J
jutti1965

04.07.2024 um 09:34 Uhr

Meiner Meinung nach haben sowohl BR1 und BR2 nicht optimal gehandelt. BR Sitzungen sind nicht geheim .Ein Betriebsratsmitglied kann aber auch dazu verpflichtet sein, über betriebsratsinterne Informationen und Vorgänge Stillschweigen zu bewahren. Dies ist erstens dann der Fall, wenn der Betriebsrat durch einen Beschluss festgelegt hat, dass die Betriebsratsmitglieder eine bestimmte Angelegenheit geheim halten sollen. Gegen BR 1 könnt ihr nichts tun außer ihn bei der nächsten Sitzung darauf ansprechen, das würde ich aber auch mit BR2 machen denn sein Verhalten ist ebenso nicht korrekt. Der MA der sich vertrauensvoll an BR 1 gewendet hat wird sich wohl überlegen ob er ihm nochmals etwas erzählt!

J
jutti1965

04.07.2024 um 09:42 Uhr

@ST.Pauli89 bitte Fried ignorieren! Troll gemeldet! Hast wohl Frühdienst diese Woche?

K
Kehler

04.07.2024 um 09:47 Uhr

"Hast wohl Frühdienst diese Woche?"

Frühdienst hat man nur wenn man auch arbeitet.

M
Meph1977

04.07.2024 um 09:57 Uhr

Es gilt das Prinzip der freien Amtsführung. Der BR kann nicht per Beschluss ein BR Mitglied zum Stillschweigen verpflichten. Entweder er ist bereits durch das Gesetz zum Stillschweigen verpflichtet oder er ist es nicht.

F
Fried

04.07.2024 um 09:59 Uhr

BR 1 hat ein größeres Problem, er hat eine Straftat begangen, die Einordnung hast Du schon korrekt wiedergegeben, allerdings muß der Vorgesetzte aktiv werden. Weiterhin liegt eine Störung des Betriebsfriedens vor, ich würde es auf eine Kündigung ankommen lassen.

BR 2 hat nichts zu befürchten.

C
celestro

04.07.2024 um 10:04 Uhr

Absolut richtig! Es ist zwar sicher moralisch geboten den Mund zu halten, wenn man dazu aufgefordert wird. Aber rechtlich ist das eben anders.

Ausnahme: Nimmt ein BRM an einem Personalgespräch teil, darf dieses BRM dem Gremium nur dann etwas erzählen, wenn der MA dies ausdrücklich erlaubt. An dieser eindeutigen Regelung könnte man sich natürlich auch in anderen Situation orientieren.

A
Andi67

04.07.2024 um 10:08 Uhr

Junge Junge....so früh am Morgen....also wie Jutti schon sagte erstmal versuchen den Sachverhalt klären, ggf. mal alle Beteiligten an den runden Tisch holen. Ob hier irgendwie eine Straftat vorliegt in Sinne von Fried seiner Aussagen ist doch noch gar nicht abschließend geklärt. Unter BRM gibt es keine Geheimhaltung oder sonstiges. Kündigung wegen was? Komme aus dem Lachen bald nicht mehr raus hier...nenene Fried, mach doch deinem Namen mal alle Ehre häng noch 2 Buchstaben dran dann haben wir alle mal endlich das was alle sich wünschen nämlich FRIEDEN...???

M
Muschelschubser

04.07.2024 um 10:10 Uhr

Dass BRM1 das Thema mit ins Gremium nimmt, widerspricht zwar einer Absprache und ist somit nicht die feine Art, aber verboten ist es auch nicht. Unglücklich von BRM2 war ebenfalls, den Vorgesetzten so direkt anzusprechen. Man kann im BR durchaus vereinbaren, dass so etwas bis zur Klärung im Raume bleibt, um Missverständnisse zu vermeiden. Verboten war sein Handeln aber auch nicht, da er keine Betriebsgeheimnisse verraten hat. Unglücklich gelaufen ist diese Verkettung allemal.

Was die anderen Fragen angeht, bin ich nicht der Meinung, dass man mit dem dünnen Wissen ein belastbares Statement im Forum erwarten kann.

  • wir können die Verleumdung weder relativieren, noch bestätigen ohne die Vorwürfe zu kennen
  • Schlagwörter wie Mobbing oder Hetze werden heutzutage ähnlich schnell in den Mund genommen wie Depression oder Burnout, wenn man nur einen schlechten Tag hat.

Das soll die Sache jetzt nicht abwerten, aber eigentlich müsste man Zitate bekommen und vor allem auch sicher sein können, dass sie auch richtig wiedergegeben werden. Eher verbietet sich auch, sicher von einer Straftat zu sprechen.

Ich wäre erstmal für ein Mediationsgespräch mit einer neutralen Person.

F
Fried

04.07.2024 um 10:19 Uhr

@TE ... eine Frage, Du schreibst

"Nun hat das BR Mitglied 1 das Thema in der BR Sitzung doch angesprochen und dies auch noch falsch dargestellt um die Führungskraft schlecht darzustellen."

Woher weiß man, dass die Darstellung verkehrt war, hat anschließend jemand mit dem Mitarbeiter gesprochen?

J
jutti1965

04.07.2024 um 11:51 Uhr

M
Meph1977

04.07.2024 um 12:54 Uhr

Die Unterscheidung ist mit verlaub Blödsinn denn diese "ungeschriebenen Verschwiegenheitspflichten" sind im Gesetz niedergeschrieben, nur eben abstrakt und nicht explizit wie das übrigens bei den weitaus meisten Gesetzen der Fall ist.

Die Darstellung das ein Beschluss ein BR Mitglied zum stillschweigen verpflichten könnte ist schlicht falsch in dem Artikel ich gehe sogar noch weiter ein solcher Beschluss fällt unter Behinderung der Betriebsratsarbeit, dessen sich auch das Betriebsratsgremium schuldig machen kann. Das Gremium kann höchstens um verschwiegenheit bitten das wars dann aber auch schon.

Das es der Arbeit des Gremiums natürlich nicht zuträglich ist wenn man bestimmt Sachen rausposaunt steht auf einem anderen Blatt.

PS: Es sei noch gesagt dass das BR Mitglied natürlich trotzdem immer ein Risiko eingeht. Ein Irrtum was die Geheimhaltungspflicht angeht geht zu seinen lasten.

PPS: bin ich gerade beim suchen drübergestolper. Ist sogar von W.A.F. Hier gibts ne Argumentation in beide Richtungen.

https://www.youtube.com/watch?v=gn5sq_zRl8E

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