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Geheimhaltung des Wirtschaftsausschuss

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Nathalie2018
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage: Bei einer Sitzung des Wirtschaftsausschuss hat ein Mitglied eine etwas ungeschickte Aussage gemacht, diese Aussage wurde von der abgesandten Person der GL so direkt an die Geschäftsleitung weitergeben. Wie ist das? Können wir das unterbinden bzw. zumindest darauf hinweisen, dass hier auch eine gewisse Geheimhaltung einzuhalten ist.

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Community-Antworten (4)

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celestro

25.03.2019 um 16:09 Uhr

Der WA ist genauso wie der BR kein Geheimgremium. Und da die Info ja auch "nur" an die GL ging, ist da sowieso nichts mit "geheim".

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Pjöööng

25.03.2019 um 16:27 Uhr

Nun mal ehrlich: Es empfiehlt sich immer, keine "ungeschickten" Aussagen zu machen. Wenn man mal was "ungeschicktes sagen möchte, dann sollte man es zumindest mit einem "Das bleibt aber bitte hier im Raum." einleiten. Aber auch das kann man nicht einklagen.

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Nathalie2018

26.03.2019 um 07:41 Uhr

Danke für eure Antworten.

Ich sehe das grundsäzlich auch so, dass man seine Aussagen vorsichtig formulieren sollte. Aber es kann doch auch nicht sein, dass alles genauso weitergetragen wird. Damit wäre es doch auch so, dass ein Wirtschaftsausschussmitglied sich bei kritischen nachfragen evtl. auf eine interne "Abschussliste" setzt. Und das kann doch wirklich nicht Sinn der Sache sein, denke ich.

C
celestro

26.03.2019 um 11:11 Uhr

Es sollte nicht so sein, aber es ist halt nicht verboten.

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