Erstellt am 03.07.2024 um 23:33 Uhr von celestro
Ja! Der BR hat ein Zusammentrittsrecht. Es kann jedes BRM in so einem Fall zu einer Sitzung einladen.
Erstellt am 04.07.2024 um 06:54 Uhr von seehas
Ganz schlau ist es, so etwas schon im vorhinein zu regeln. Dann kann man in Anwesenheit der BRV schon mal besprechen wie das während der Abwesenheit rechtssicher gestaltet werden kann.
Erstellt am 04.07.2024 um 07:36 Uhr von jutti1965
Man kann in der GO regeln wer Stelli 3,4,5 ist. Somit habt ihr das Thema vom Tisch und die Zuständigkeiten sind geklärt. Außerdem habt ihr ja auch bestimmt Ersatzmitglieder die geladen werden können/müssen.