Inhaberwechsel / Wählbarkeit
Hi,
interessehalber, natürlich und stark verkürzt :
Sollte der gesamte Betrieb den Inhaber wechseln, bleibt der BR davon unberührt? Es kann jedoch sein, dass einzelne BR Mitglieder eine andere Position erhalten im Zuge dessen, etwa leitender Angestellter oder sogar Inhaber, dann würde er nachträglich seine Wählbarkeit verlieren (§5 III BetrVG)?
Community-Antworten (1)
22.06.2017 um 21:15 Uhr
Ein reiner Inhaberwechsel stört den BR nicht. Wird ein BR leitender (da hat der wohl was falsch gemacht :-)), scheidet er aus dem BR aus. Ein Ersatzmitglied rückt nach.
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