An Ramses II und alle - Betriebsübergang?
An Ramses II und alle anderen Betriebsübergang: Ramses Du bist unter Antwort 52657 auf den fragl. Betriebsübergang eingegangen. Nun folgendes: Ein Krankenhaus hat ein Tochterkrankenhaus und sind in einem Konzern, laufen aber als selbstständige Betriebe und Gesellschaften. ( GmbH und gGmbH) Nun fusionieren diese beiden Krankenhäuser zu einem Betrieb. Die Gesellschafter sind in beiden Kliniken davor wie danach dieselben. Es findet kein Inhaberwechsel statt sondern beide sollen zu einer neuen GmbH zusammengeführt werden mit den selben Gesellschaftern. Ist das ein Betriebsübergang. Ich denke eher nicht da es eine Verschmelzung Konzernintern ist. Danke für Deine und Eure Antworten
Community-Antworten (3)
15.02.2007 um 14:44 Uhr
Hallo Schnurri, Euer Fall könnte eine Verschmelzung sein. Zu finden in §2ff UmwG. In diesem Fall legt §5 UmwG fest, daß der Entwurf des Verschmelzungsvertrags 1 Monat vor der Beschlußfassung durch die jeweiligen Rechtsträger an die Betriebsräte zuzuleiten ist. Soweit ich weis, kann das Umwandungsgesetz durch Eigentümer wechsel auch umgamgen werden, dann würde aber §613a BGB greifen.
Falls nicht bisher ein gemeinsamer Betrieb vorliegt (Indiz: nur 1 Betriebsrat), sondern 2 Betriebe (Indiz: 2 Betriebsräte) , dann liegt eine Betriebsänderung nach §111 Satz 3 Abs 3 BetrVG vor. Egal wie Rechtsträger oder Rechtsform ist, sind dann Verhandlungen über Interessenausgleich fällig. Je nach Konstruktion der Verschmelzung hat das auch Konsequenzen für die Existenz der bisherigen Betriebsräte. Nehmt die Hilfe eines Rechtsanwalts und/oder Gewerkschaft an, die Gesetzeslage ist kompliziert!
15.02.2007 um 15:27 Uhr
@schnuri ...wenn ich Ramses II ergänzen darf: Es ist auch sehr fallbezogen!
15.02.2007 um 16:14 Uhr
Danke an alle ! Hab ich mir schon gedacht. Kann ich nur mit RA klären. Evtl. vor Gericht.
Schnuri
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