Keine Betriebsversammlung - Folgen?
Hallo, ich habe hier die verschiedensten Berichte zur Betriebsversammlung gelesen. Leider half mir keiner wirklich weiter. Folgendes Problem:
Es sind in den letzetn 4 Jahren keine BV abgehalten worden. Ein BR-Mitglied hat nun vor eine abzuhalten (erstes Quartal 2009). Es gibt aber wohl nicht ausreichend Themen (lt. BR), weil das Unternehmen zum Jahresanfang einen Inhaberwechsel hatte. Es ist beschloßen worden die Versammlung ins nächste Quartal zu schieben, weil bis dahin der neue Wirtschaftsausschuß mit der GL gesprochen hat. Ich weiß das es falsch war keine BV abzuhalten. Auch ist mir klar das der BR aufgelöst werden kann. Mit alle dem könnte ich Leben, was mir etwas sorgen macht ist ein Kommentar "das der Betriebsrat für die Verfehlungen in seinem Amt haftbar gemacht wird". Was kann mir/uns da am schlimmsten passieren? gerne auch als Links.
Schonmal Danke für die Hilfe.
Community-Antworten (6)
05.03.2009 um 14:17 Uhr
@rainer_66
Allein das Thema "Inhaberwechsel" ist doch Thema genug für eine Betriebsversammlung um alle MA auf den aktuellen Stand zu bringen. Da können Sorgen und Ängste der MA abgefragt werden, ob der "Übergang" zum neuen Inhaber gut funktioniert hat und sonst noch was erzählt, gefragt, berichtet werden. Und das 1.Quartal hört ja erst am 31.03.2009 auf, also noch mehr wie 3 Wochen Zeit für eine BV.
Ran an den Speck, Werbung für den BR machen, tolle Plattform dafür, kommt mal in die Puschen.......
Das ist zwar keine Antwort auf deine Frage wegen der "Haftbarmachung" aber musste trotzdem mal gesagt werden...
05.03.2009 um 14:57 Uhr
Grüß Gott Namnsvetter Für wasbitteschön soll der BRhaftbar gemacht werden, das er keine Versammlungen einberufen hat? wo kein Klägr, da ist auch kein Richter. Wenn hier ein Betriebsübergang nach 613a vorliegt, dann steht alleine in dem § schon genug drin um mehrere Versammlungen abhalten zu können. Und ist wirklich so wenig los das man nichts zu sagen weiß? Dann sollte der br wirklich mal an seinem Amt arbeiten
05.03.2009 um 15:13 Uhr
Hallo, @galaxy @rainer w erstmal dankeschön für die superschnellen Antworten. Das ein Inhaberwechsel genug Stoff bietet ist mir klar, aber da noch keine klaren Aussagen bezüglich der Zukunft gemacht werden können, will der BR erstmal abwarten bis nach der Wirtschaftsausschußsitzung mit der GL. Von der Argumentation her kann ich diese Haltung verstehen. Wir sind zum Jahreswechsel alle mit dem "Verkauf" erschlagen worden. Und ja ich weiß ... der BR hätte im Vorfeld informiert werden müssen.
Nur als neuer im BR orientiert man sich logischerweise erstmal an den alten. Naja hoffen wir mal das uns die neue GL keinen Strick draus dreht das solange keine BV stattgefunden hat und warten bis nach der WA-Sitzung. Oder wie Rainer w so treffend sagt " Wo kein Kläger da kein Richter".
05.03.2009 um 15:49 Uhr
@rainer_66
dass man sich als neuer an den alten orientiert ist ja ok, nur wo erwartest du Hilfe oder eine Änderung des Verhaltens des bisherigen BR, wenn in den letzten 4 Jahren!!! deiner Aussage nach keine einzige BV stattgefunden hat. Und nach der 1.WA-Sitzung wird der "alte BR" wahrscheinlich auch wieder einen Grund finden, nun doch keine BV zu machen, weil man weiß ja noch nicht alles und die wirtschaftliche Situation ist so angespannt, man weiss noch nicht so genau wie der neue Inhaber tickt, nachher nutzt er das noch aus und macht Stimmung gegen den BR, usw. usw. Wenn ihr wirklich erst zum Jahreswechsel von dem Verkauf erfahren habt und vorher keinerlei Infos bekommen habt, dann kann das Verhältnis zum alten Inhaber ja auch nicht so berauschend gewesen sein, wenn der euch so über den Tisch gezogen hat. Aber von hier aus ist es auch leicht zu schimpfen, ich kenne weder dich noch "deinen Betrieb", ich weiß nur, wenn ich mich als BR in "meinem Betrieb" so verhalten würde, wie euer BR bei euch, dann würde ich ganz schön "Zunder bekommen". Nichts für ungut, aber mach es besser wie deine "alten BR-Kollegen", nicht wegducken, Flagge zeigen und das Vertrauen rechtfertigen, was du mit deiner Wahl von deinen Kollegen ausgesprochen bekommen hast.
05.03.2009 um 16:37 Uhr
@galaxy
Danke für die aufmunternden Worte. Waren bisher ein Familienbetrieb. Und da ticken die Uhren etwas anders?1? Wurde mir zumindest so gesagt. Aber egal, das ist Schnee von gestern. Die Fraqge ist wie es weitergeht bzw. gehen soll. Deshalb um noch etwas mehr Druck machen zu können (mann ist aus obigen Gründen gegen eine BV im 1 Quartal), kann es rechtliche Folgen haben keine BV durchgeführt zu haben. zB.: - AG sieht den BR nicht mehr als gültigen Vertragspartner an für evtl. Sozialpläne oder Abteilungsauflösungen? - kann ich als BR-Mitglied haftbar gemacht werden (bewust keine BV obwohl vierteljährlich vorgeschrieben)? - Ansprüche des AN wegen Unterlassung rechtlicher Vorschriften??
Ich benötige also einfach belegbares Material, um den BR wachzurütteln.
05.03.2009 um 17:04 Uhr
@rainer 66
wie du schon schreibst, liegt bei euch eine grobe verletzung gesetzlicher pflichten vor und der arbeitgeber könnte vor dem arbeitsgericht die auflösung des betriebsrats beantragen er wird es jetzt wahrscheinlich nicht machen, aber wenn...ihr ihm zu sehr auf die pelle rückt..?
also schwebt über euch immer das damoklesschwert
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