Erstellt am 17.05.2011 um 13:22 Uhr von Forentroll
@schnuffi
Natürlich ist er, wenn kein Zeitvertrag vorhanden war der inzwischen ausgelaufen ist, weiterhin AN des Unternehmens. Ein Inhaberwechsel ist völlig wumpe ( = egal).
Ist keine andere Tätigkeit für ihn vorhanden, die er ohne extrem große Umschulungen usw. durchführen kann. Dann kann er personenbedingt entsorgt werden.
Also muss der AN nach Genesung seine Arbeitskraft anbieten. Der AG muss ihm eine Arbeit geben. Hat er keine wird der Arbeitgeber den Weg der Kündigung einleiten.
Erstellt am 17.05.2011 um 13:27 Uhr von rolfo
Wenn der Kollege so lange krank war dürfte es ja nichts einfaches sein. Evtl. Überlegung anstellen und Schwerbehinderung beantragen.
Erstellt am 17.05.2011 um 14:49 Uhr von Forentroll
@rolfo
Es muss nicht automatisch (noch) die Schwerbehinderung bestehen. Wenn die Krankheit ausgeheilt ist kann die Schwerbehinderung entfallen.
Außerdem muß ein evtl. gestellter Antrag mindestens drei Wochen vor Kündigungsantrag gestellt sein damit er wirksamen Kündiugngsschutz entfalten kann.
Erstellt am 17.05.2011 um 14:57 Uhr von Niemand
Nein der Kündigungsschutz besteht auch wenn die Behinderung offensichtlich ist. z.B. der Kollege nach einem Unfall im Rollstuhl sitzt.
Erstellt am 17.05.2011 um 15:21 Uhr von rolfo
@ Forentroll
Ist klar, von Kündigung war ja bisher noch nicht die Rede. Vorerst müsste erstmal eine BEM Massnahme durchgeführt werden.
Erstellt am 17.05.2011 um 15:58 Uhr von wölfchen
. . . irgendwie kann ich mir nicht helfen: der Begriff "personenbedingt entsorgt" gefällt mir nicht: Gibts da nicht eine angenehmere Ausdrucksweise? Forentroll, was Du schreibst ist oft nicht verkehrt, aber durch einen solchen schnoddrigen Ausdruck, läufst Du Gefahr dass emotional betroffene Menschen den Sachgehalt Deiner Aussage gar nicht erst wahrnehmen, sondern gleich in Gegenstellung gehen. Denk doch mal daran, dass Mitleser und BRM, die hier vertreten sind, evtl. in einer ähnlichen Situation sein könnten. Tu Dir das doch nicht an . . .