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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wiedereinstellung nach Aussteuerung

S
schnuffi
Jan 2018 bearbeitet

An uns ist ein AN herangetreten der über 2 Jahre krank war und ausgesteuert wurde. In dieser Zeit hat auch ein Inhaberwechsel stattgefunden. Muß der AN wieder beschäftigt werden auch wenn er evtl. seine vorige Arbeit nicht ausführen kann

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Community-Antworten (6)

F
Forentroll

17.05.2011 um 15:22 Uhr

@schnuffi Natürlich ist er, wenn kein Zeitvertrag vorhanden war der inzwischen ausgelaufen ist, weiterhin AN des Unternehmens. Ein Inhaberwechsel ist völlig wumpe ( = egal). Ist keine andere Tätigkeit für ihn vorhanden, die er ohne extrem große Umschulungen usw. durchführen kann. Dann kann er personenbedingt entsorgt werden. Also muss der AN nach Genesung seine Arbeitskraft anbieten. Der AG muss ihm eine Arbeit geben. Hat er keine wird der Arbeitgeber den Weg der Kündigung einleiten.

R
rolfo

17.05.2011 um 15:27 Uhr

Wenn der Kollege so lange krank war dürfte es ja nichts einfaches sein. Evtl. Überlegung anstellen und Schwerbehinderung beantragen.

F
Forentroll

17.05.2011 um 16:49 Uhr

@rolfo Es muss nicht automatisch (noch) die Schwerbehinderung bestehen. Wenn die Krankheit ausgeheilt ist kann die Schwerbehinderung entfallen. Außerdem muß ein evtl. gestellter Antrag mindestens drei Wochen vor Kündigungsantrag gestellt sein damit er wirksamen Kündiugngsschutz entfalten kann.

N
niemand

17.05.2011 um 16:57 Uhr

Nein der Kündigungsschutz besteht auch wenn die Behinderung offensichtlich ist. z.B. der Kollege nach einem Unfall im Rollstuhl sitzt.

R
rolfo

17.05.2011 um 17:21 Uhr

@ Forentroll Ist klar, von Kündigung war ja bisher noch nicht die Rede. Vorerst müsste erstmal eine BEM Massnahme durchgeführt werden.

W
wölfchen

17.05.2011 um 17:58 Uhr

. . . irgendwie kann ich mir nicht helfen: der Begriff "personenbedingt entsorgt" gefällt mir nicht: Gibts da nicht eine angenehmere Ausdrucksweise? Forentroll, was Du schreibst ist oft nicht verkehrt, aber durch einen solchen schnoddrigen Ausdruck, läufst Du Gefahr dass emotional betroffene Menschen den Sachgehalt Deiner Aussage gar nicht erst wahrnehmen, sondern gleich in Gegenstellung gehen. Denk doch mal daran, dass Mitleser und BRM, die hier vertreten sind, evtl. in einer ähnlichen Situation sein könnten. Tu Dir das doch nicht an . . .

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