Stimmungmache gegen den BR sowie Behinderung der BR-Arbeit - darf der AG den MA mitteilen, daß der BR der Einstellung nicht zugestimmt hat?
Hallo Kolleginnen und Kollegen, in unserem Unternehmen hat der BR einer Einstellung eines Mitarbeiters nicht zugestimmt. Da dieser Mitarbeiter aber schon voll eingeplant war, wurde vom GF über den Abteilungsleiter an den zuständigen Gruppenleiter, der den Dienstplan verfasst, mitgeteilt, daß der neue Mitarbeiter seine Beschäftigung nicht aufnehmen wird, weil der BR der Einstellung nicht zugestimmt hat. Nun vermutet der BR, daß mit dieser Mitteilung Stimmung gegen den BR gemacht werden soll. Meine Frage an Euch: Darf der AG den MA mitteilen, daß der BR der Einstellung nicht zugestimmt hat? Die Kollegen deuten dies als eine "Blockade" des BR bei Einstellungen und es werden die eigentlichenGründe verschleiert. Letztendlich verstößt in diesem Fall der AG gegen eine TV und deshalb lehnt der BR die Einstellung ab. Nur das wissen unsere Kollegen leider nicht und es ist müßig gegen diese Stimmungmache anzugehen. Ist das schon eine Form der Behinderung der BR-Arbeit im Sinne von §119 BetrVG? Vielen Dank für Eure Antworten! Gruß Jens
Community-Antworten (2)
12.01.2007 um 14:04 Uhr
Inwiefern kann eine Einstellung gegen einen Tarifvertrag verstoßen?
12.01.2007 um 14:14 Uhr
Da hilft Euch nur eins: Transparenz! Teilt den Kollegen mit, warum ihr gezwungen wart, der Einstellung zu widersprechen. Dass der "böse" BR die Einstellung von Personal verzögert oder behindert, hört man immer wieder..., dass dies jedoch im Sinne aller anderen geschieht, verstehen die Kollegen erst, wenn man ihnen die Nachteile für die anderen und z.T. sie selbst dann klar macht.
Verwandte Themen
Gibt es Behinderung der Betriebsratsarbeit auch unter Betriebsräten?
Ich nehme mal den Thread von @Bedrohter zum Anlass um zu fragen, ob sich auch BRs der Behinderung der Betriebsratsarbeit schuldig machen können. Ich habe auch mal die Suchmaschinen angeschmissen, konn
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
Guten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Behinderung der BR-Wahl - in Hannover
Wahlbeobachtung ist keine Behinderung der Betriebsratswahl Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers stellt keine Behinderung der Betr
Behinderung - was muss der Arbeitnehmer sagen?
Hallo zusammen, nachdem ich mich ein wenig recherchiert habe, habe ich zum Thema Schwerbehinderung folgendes rausgefunden: - wenn es weder die Arbeitssicherheit noch die Arbeitnehmerpflichten be
Arbeitgeber will BR-Infos zensieren!? Das darf er doch nicht, oder?
Liebes Forum, wir schlagen uns hier mit unserem Arbeitgeber rum um eine Schulung für 40€/Person 2 Tage all incl. . Im Zuge dessen verbietet uns der Arbeitgeber Informationen an die Belegschaft weit