Stimmungmache gegen den BR sowie Behinderung der BR-Arbeit - darf der AG den MA mitteilen, daß der BR der Einstellung nicht zugestimmt hat?
Hallo Kolleginnen und Kollegen, in unserem Unternehmen hat der BR einer Einstellung eines Mitarbeiters nicht zugestimmt. Da dieser Mitarbeiter aber schon voll eingeplant war, wurde vom GF über den Abteilungsleiter an den zuständigen Gruppenleiter, der den Dienstplan verfasst, mitgeteilt, daß der neue Mitarbeiter seine Beschäftigung nicht aufnehmen wird, weil der BR der Einstellung nicht zugestimmt hat. Nun vermutet der BR, daß mit dieser Mitteilung Stimmung gegen den BR gemacht werden soll. Meine Frage an Euch: Darf der AG den MA mitteilen, daß der BR der Einstellung nicht zugestimmt hat? Die Kollegen deuten dies als eine "Blockade" des BR bei Einstellungen und es werden die eigentlichenGründe verschleiert. Letztendlich verstößt in diesem Fall der AG gegen eine TV und deshalb lehnt der BR die Einstellung ab. Nur das wissen unsere Kollegen leider nicht und es ist müßig gegen diese Stimmungmache anzugehen. Ist das schon eine Form der Behinderung der BR-Arbeit im Sinne von §119 BetrVG? Vielen Dank für Eure Antworten! Gruß Jens
Community-Antworten (2)
12.01.2007 um 14:04 Uhr
Inwiefern kann eine Einstellung gegen einen Tarifvertrag verstoßen?
12.01.2007 um 14:14 Uhr
Da hilft Euch nur eins: Transparenz! Teilt den Kollegen mit, warum ihr gezwungen wart, der Einstellung zu widersprechen. Dass der "böse" BR die Einstellung von Personal verzögert oder behindert, hört man immer wieder..., dass dies jedoch im Sinne aller anderen geschieht, verstehen die Kollegen erst, wenn man ihnen die Nachteile für die anderen und z.T. sie selbst dann klar macht.
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