Anhörung BR bei Kündigung
Hallo zusammen,
folgender Fall beschäftigt uns aktuell: Einem Kollegen wurde mündlich die Kündigung ausgesprochen. Erst danach wurde dem BR der Anhörungsbogen zur "geplanten" Kündigung übergeben. Der Kollege hat die schriftliche Kündigung noch nicht erhalten.
Frage: Ist hier die mündlich ausgesprochene Kündigung der schriftlichen gleichgestellt, sprich: wurde hier gegen § 102 Abs. 1 BetrVG ("Der BR ist VOR jeder Kündigung zu hören.") verstoßen?
Vielen Dank!
Community-Antworten (9)
21.06.2017 um 16:12 Uhr
Eine mündliche Kündigung ist unwirksam! Der AN braucht deshalb nur gegen die schriftliche Kündigung vorzugehen und da wurde ja wohl der BR vorher angehört?
21.06.2017 um 16:24 Uhr
Ergänzend zu Pjöööng : Gesetz fordert Schriftform: Keine Kündigung ohne Kündigungsschreiben www.business-netz.com › Recht & Urteile › Arbeitsrecht
21.06.2017 um 16:34 Uhr
Hallo Pjöööng,
daß eine mündliche Kündigung unwirksam ist, ist mir bewußt. Darum geht es mir auch gar nicht.
Ich frage mich vielmehr, ob es rechtens war, den BR anzuhören, nachdem dem Kollegen bereits gesagt wurde, daß er die Kündigung erhalten wird. Ich dachte bislang, der AN würde quasi "im Dunkeln" bleiben, bis der BR angehört wurde und seinen Beschluß gefaßt hat. (Im Grunde genommen muß ich nur wissen, ob ich der Geschäftsleitung einen formalen Fehler vorwerfen könnte, wenn ich denn wollte.)
Gruß Resatre
21.06.2017 um 17:16 Uhr
Gegen eine mündliche Kündigung keine Kündigungsschutzklage einzureichen halte ich für äußerst riskant. In der Regel werden unwirksame Kündigungen nach Ablauf der Klagefrist wirksam.
21.06.2017 um 17:17 Uhr
Es liegt hier kein erkennbarer Fehler vor.
21.06.2017 um 17:22 Uhr
Catweazle, da ist nichts riskant! Unwirksame Kündigungen werden nicht nach Ablauf der Klagefrist wirksam.
Zudem begönne hier die Klagefrist überhaupt nicht zu laufen...
Wieso schreiben hier eigentlich so viele Leute mit die keine Ahnung von Arbeitsrecht haben?
21.06.2017 um 17:52 Uhr
Der AG hat hier keinen Fehler begangen, den man nutzen kann. Also ganz normales Geschäft
21.06.2017 um 18:34 Uhr
Zitat Resatre : (Im Grunde genommen muß ich nur wissen, ob ich der Geschäftsleitung einen formalen Fehler vorwerfen könnte, wenn ich denn wollte.)
Ob der AG dem AN bereits die Kündigung mündlich ausgesprochen hat, bevor er das Anhörungsverfahren nach §102 BetrVG gegenüber dem BR eingeleitet hat, ist unerheblich. Eine zuvor mündliche Kündigung ist -mindestens- rechtsunwirksam.
22.06.2017 um 14:54 Uhr
Erstellt am 21.06.2017 um 15:22 Uhr von Pjöööng Catweazle, da ist nichts riskant! Unwirksame Kündigungen werden nicht nach Ablauf der Klagefrist wirksam.
Zudem begönne hier die Klagefrist überhaupt nicht zu laufen...
Wieso schreiben hier eigentlich so viele Leute mit die keine Ahnung von Arbeitsrecht haben?
Hallo Pjöööng, Deine Antwort ist zweifellos richtig.Aber wenn Du anderen vorwirfst, keine Ahnung vom Arbeitsrecht zu haben, erlaube ich mir den Hinweis dass nicht alle Deine Beiträge einer juristischen Inhaltskontrolle standhalten. Fairerweise ist darauf hizuweisen, dass Deine Fehlerquote jedoch ziemlich gering ist.
Verwandte Themen
Ordentliche Anhörung zur Kündigung?
ÄlterHallo Kollegen, wir haben eine Anhörung zu einer Kündigung. Das wir einen Widerspruch verfassen ist klar. Es geht um die korrekte Anhörung. Wir haben eine Anhörung zu einer fristlosen außerodentl
Zwei Anhörungen zu einer Kündigung
ÄlterHallo zusammen, hier mal wieder eine Frage von mir: Unser BR hat zu einer geplanten außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung eines MA eine Anhörung bekommen. Wir haben innerhalb von 1
Fristverlängerung bei ordentlichen Kündigungen
Älterbei ordentlichen Kündigung beträgt die Bearbeitungsfrist 1 Woche nach Erhalt der Anhörung vom AG. - BetrVG Beginnt die Frist neu zu laufen, wenn eine Anhörung zur Kündigung jedoch nicht genügend Info
Anhörung zur Kündigung durch einen Arbeitnehmer - Muss ein nicht Kündigungsberechtigter im Falle einer Unterzeichnung die Anhörung mit i.A. oder i.V. unterzeichnen?
ÄlterLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir haben vor etwa ein Monat eine Anhörung zur Kündigung erhalten, die von einem Vorgesetzten unterschrieben wurde, der aber weder Prokura besitzt, noch leitender
Interessantes Abstimmungsergebnis - Richtige Formulierung des Beschlusses zur Kündigung?
ÄlterHeute ist bei uns folgendes passiert: Anhörung zur Betriebsbedingten fristgerechten Kündigung von Frau xyz nach § 102 BetrVG. Der AG bittet den Betriebsrat um Zustimmung zur Betriebsbedingten fr