Ersatzmitglied
Hallo Zusammen,
ich hab eine Frage zu dem Einsatz von Ersatzmitglieder. Diese werden eingeladen wenn ein ordentliches Betriebsratsmitglied zur Sitzung verhindert ist. Das ist mir klar.
Wie sieht es den mit sonstigen Terminen aus, gibt es da vorgaben? Es kam auch schon vor, dass keiner vom Gremium zum Vorstellungsgespräch konnte, da habe ich dann auch schonmal mit dem Ersatzmitglied gesprochen und Sie ist dort hin.
Jetzt kam es soweit, das ein Betriebsleiter vormittags zu diesem Ersatzmitglied gesagt hat, er möchte Sie beim Mitarbeitergespräch mittags als BR dabei haben. Sie hat dann gesagt, dass sie nur Ersatzmitglied ist und zur Spätschicht die Vorsitzende, wie auch der Stellv. im Haus sind. Das wollte er aber nicht. Ich weiß, man kann sich frei aussuchen zu welchem Mitglied man mit seinen Anliegen geht, aber das Ersatzmitglied!?? Am Ende hat das Gespräch gar nicht statt gefunden. aber falls es wieder mal vorkommt.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Community-Antworten (15)
01.07.2024 um 19:47 Uhr
Der Betriebsleiter hat da überhaupt nichts zu wollen und bei einem Ersatzmitglied schon garnicht!
01.07.2024 um 23:04 Uhr
geht es in dem Fall um eine Mitarbeitergespräch nach 82 BetrVG oder Vorstellungsgespräch?
Im 1. Fall kann der MA bestimmen wir mitgeht und wenn ein Ersatz nachrückt, kann dieser mitgehen, ob der Betriebsleiter oder gar dem GF gefällt oder nicht.
Bei Vorstellungsgespräch ist es m.A. ein Freiwilige Angelegenheit des AG, wenn der BR mit dabei sein darf!
01.07.2024 um 23:41 Uhr
@Dameiß81 Schaue dir die Begründung des AG noch mal genauer an.
01.07.2024 um 23:47 Uhr
ich denke mal du meinst mich:
Sorry ich sehen nicht was du meinst!
02.07.2024 um 00:13 Uhr
"Jetzt kam es soweit, das ein Betriebsleiter vormittags zu diesem Ersatzmitglied gesagt hat, er möchte Sie beim Mitarbeitergespräch mittags als BR dabei haben. Sie hat dann gesagt, dass sie nur Ersatzmitglied ist und zur Spätschicht die Vorsitzende, wie auch der Stellv. im Haus sind. Das wollte er aber nicht." Das Ersatzmitglied hat hier richtig gehandelt. Das ganze ist kein " ich wünsch mir was"
02.07.2024 um 02:32 Uhr
Dein Satz:
"Im 1. Fall kann der MA bestimmen wir mitgeht und wenn ein Ersatz nachrückt, kann dieser mitgehen, ob der Betriebsleiter oder gar dem GF gefällt oder nicht."
ist zwar völlig richtig ... aber im beschriebenen Fall war das Ersatzmitglied eben NICHT nachgerückt.
02.07.2024 um 08:11 Uhr
Ich bin davon ausgegangen das diese nachgerückt ist
"Diese werden eingeladen wenn ein ordentliches Betriebsratsmitglied zur Sitzung verhindert ist. Das ist mir klar.
Wie sieht es den mit sonstigen Terminen aus, gibt es da vorgaben?"
wenn ein BRM verhindert, rückt nicht nur während der Sitzung das Ersatz nach, sondern auch zwischen den Sitzung, deswegen kann es ja auch KSch nach §15 KSchG bekommen obwohl sie keine Sitzung hatte, sondern nur BR-Arbeit gemacht hat
@Dummerhund: hatte dich doch geschrieben, das der MA und nicht der BL bestimmt, ob und wer mitgeht!
02.07.2024 um 08:42 Uhr
Und selbstverständlich sind bei Vorstellungsgesprächen keine BR Leute dabei, man will doch den Bewerber nicht verschrecken, sondern überzeugen.
02.07.2024 um 10:33 Uhr
Ist ein Termin außerhalb der persönlichen Arbeitszeit, heißt dies nicht das ein BRM automatisch verhindert ist und ein Ersatzmitglied nach rückt nur weil dies gerade im Betrieb ist.
02.07.2024 um 10:53 Uhr
"Und selbstverständlich sind bei Vorstellungsgesprächen keine BR Leute dabei, man will doch den Bewerber nicht verschrecken, sondern überzeugen."-> das kannst Du belegen? Gibt es dazu eine randomisierte Studie?
02.07.2024 um 11:08 Uhr
Ein Ersatzmitglied rückt in den BR auf, solange ein reguläres BR Mitglied verhindert ist. Ist ein reguläres Mitglied z.B. drei Wochen im Urlaub, dann ist das Ersatzmitglied in dieser als BRM aktiv, nicht nur bei den BR Sitzungen. Es kann nicht in Ausschüsse gewählt werden. In alle anderen Tätigkeiten kann es mit einbezogen werden. Ist kein BRM abwesend, dann ist das Ersatzmitglied kein BRM und kann auch keine BR Aufgaben wahrnehmen.
02.07.2024 um 11:25 Uhr
Ein Ersatzmitglied rückt nicht nur zur Sitzung nach sondern immer dann, wenn ein BR -Mitglied verhindert ist, also krank oder Urlaub. Kommt man erst in eine andere Schicht, liegt keine Verhinderung vor. Und üblicherweise bestimmt nicht der Betriebsleiter oder der GF welches BR-Mitglied am Gespräch teilnimmt, sondern der BR.
Natürlich kann der GF oder der BL jeden Mitarbeiter zu solch einen Gespräch einladen. Meine Aussage war dann immer, ich bin hier als normaler Arbeitnehmer. Alle Informationen bitte direkt an den BRV.
02.07.2024 um 12:00 Uhr
Rein rechtlich ist glaube ich alles gesagt, insbesondere in den Beiträgen von seehas und xyz68. Entscheidend ist, ob jemand zeitweilig verhindert ist und das EBRM somit nachgerückt ist.
Natürlich kann man darüber hinaus auch eine Menge freiwillig vereinbaren.
Daher hatte ich eben folgenden Gedanken: Welche Befugnisse hat z.B. der genannte Betriebsleiter? Gehört er zur GL oder hat er ähnliche Befugnisse als leitender Angestellter? Wenn das der Fall ist, und er das EBRM gern explizit dabei haben will, obwohl er in dem Moment gar nicht aufrückt: Dann könnte er sich doch überlegen, ob der das EBRM auf freiwilliger Basis bezahlt freistellt und trotzdem teilnehmen lässt. Denn die Freistellung nach §37 ist doch eigentlich der größte Knackpunkt, der dem EBRM hier um die Ohren fliegen könnte. Eventuelle Protokolle oder Rückmeldungen aus dem Termin müssten dann an den BRV gehen.
Aber wie gesagt: Rechtlich hat das EBRM völlig korrekt reagiert.
02.07.2024 um 13:03 Uhr
Das BR-Gremium bestimmt auch nicht welches BR Mitglied an einem Mitarbeitergespräch teilnimmt sondern nur der betroffene Mitarbeiter und das BR-Mitglied welches der Mitarbeiter ausgewählt hat.
02.07.2024 um 13:14 Uhr
Der MA kann aber immer noch kein Ersatzmitglied mitnehmen.
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