Erstellt am 20.06.2017 um 15:56 Uhr von gironimo
Wenn eine neue Stelle geschaffen wird und der BR nach § 93 BetrVG die Ausschreibung von Stellen verlangt hat, muss auch ausgeschrieben werden.
Wenn bestehende und besetzte Stellen nur "aufpoliert" werden, nicht.
Erstellt am 21.06.2017 um 10:18 Uhr von Challenger
Ergänzend zu gironimo : In der Regel ist bei Beförderung auch §99 BetrVG zu beachten und die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen.
Erstellt am 21.06.2017 um 12:05 Uhr von AlterMann
Der Sinn einer Ausschreibung ist ja, dass sich Mitarbeiter auf die Stelle bewerben können. Vielleicht gibt es ja auch andere Interessenten aus den beiden Teams?
Ansonsten wirst Du den AG und BR fragen müssen, ob sie in diesem Fall auf die Ausschreibung verzichten.