Regelarbeitszeit von 5 oder 6 Werktage
Hallo, wer kann uns sagen ob für einen Betrieb, der Werbebeilagen produziert, die 5 oder 6 Tage Woche gilt. Es sind keine tagesaktuellen sonder wochenaktuelle Beilagen. Laut GL wären es in dieser Branche 6 Werktage!?
Dies soll in einer BV nun endlich mal geregelt werden.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Community-Antworten (6)
20.06.2017 um 11:46 Uhr
Die Kalenderwoche hat in Deutschland grundsätzlich 6 Werktage.
20.06.2017 um 12:33 Uhr
Zunächst einmal, solltest Du Dich mal entscheiden.
ENTWEDER .... es gilt bei Euch eine 5-Tage-Woche bzw. eine 6-Tage-Woche. DANN gäbe es aber nichts mehr zu regeln, weil das ja gilt. Außer vielleicht, man wolle die geltende Regel ändern.
ODER ... es gibt keine derzeit geltende Regelung, DANN könnte man es z.B. in einer BV regeln.
Aber beides gleichzeitig ist unsinnig.
20.06.2017 um 12:52 Uhr
Das war ja genau die Frage: "Welche gesetzliche Regelung da gilt?" Für einen 3 Schicht Betrieb der wochenaktuelle Werbebeilagen produziert.
20.06.2017 um 13:10 Uhr
Ihr müßtet doch eigentlich wissen, welchem Tarifvertrag Ihr zugeordnet seit, oder ?
20.06.2017 um 15:15 Uhr
Hallo zusammen, schaut doch mal zuerst in die Arbeitsverträge der Mitarbeiter. Dort muss stehen an wieviel Tagen in der Woche der MA arbeiten soll (5 oder 6). Danach errechnet sich ja auch der Urlaub. Denn bei einer 6 Tage Woche brauche ich auch 6 Urlaubstage für eine Woche Urlaub.
20.06.2017 um 15:20 Uhr
Wenn es keine tarifliche Regelung gibt, sei daran erinnert, dass der § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG davon spricht, dass der BR bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage in der Mitbestimmung ist.
Es ist also keine Frage gesetzlicher Vorgaben, sondern eine Frage, auf was ihr euch einigt. Und da kommt es im wesentlichen darauf an, wie überzeugend die jeweiligen Argumente sind.
Im Blick sollte man auch haben, was Einzelvertraglicher vereinbart isz.
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