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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitspracherecht Wechselnde Tätigkeiten in der Logistik

H
Heidequeen
Jan 2018 bearbeitet

Liebe BR Kollegen.

In unserer Logistik gibt es die Bereiche Ware picken. Ware packen und Retournieren. Jeder Mitarbeiter ist mit jeder der drei Tätigkeiten vertraut. Für unsere Kollegen wäre die körperliche Arbeitsbelastung geringer wenn man nicht mehr als 4 Stunden pro Bereich arbeitet. Das empfiehlt auch unsere Betriebsärztin.

Auf Grund einfacherer Planung werden die Kollegen aber nur für 1 Tätigkeit geplant. Es heißt man benötigt zu viel Zeit um von einem Platz zum anderen zu gehen...

Wie kann sich der Betriebsrat hier einbringen und auf wechselnde Rotation bestehen?

Einen Vorschlag wie Kollegen rotieren könnten haben wir gemacht. Dieser sei angeblich aufgrund diverser Gründe nicht umsetzbar..

Danke im Voraus

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

20.06.2017 um 09:42 Uhr

Ihr habt doch ein starkes Argument : Den Gesundheitsschutz. Und damit seid ihr über § 87 BetrVG in der Mitbestimmung..

Gibt es denn für diesen Bereich überhaupt eine qualifiziert durchgeführte Gefährdungsbeurteilung?

R
rtjum

20.06.2017 um 14:33 Uhr

haben das Problem auch. Es ist Mehraufwand für die Führungskräfte und die suchen immer neue Ausreden um das nicht machen zu müsse. sind dicke Bretter und es dauert bis die gebohrt sind. Aber genau der Ansatz über den Gesundheitsschutz bringt meiner Meinung nach am meisten!

A
AlterMann

21.06.2017 um 14:12 Uhr

Ausreden nützen ja nur was, wenn man sich auf so etwas einlässt. Irgendwann muss aber mal genug geredet sein, und dann verhandelt man eine BV dazu.

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