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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gemeinsamer Betriebsrat

S
Stauer
Nov 2016 bearbeitet

hallo , wie kann man prüfen wenn 2 Firmen einen gemeinsamen Betriebsrat gewählt haben , ob das rechtens ist ??? Wir sind 2 grundverschiedene Firmen , einmal eine Stauerei und einmal eine Logistik , wir von der Stauerei haben ein Betriebsrat der aus 5 Mitgliedern besteht , 4 aus der Stauerei und 1 Person aus der Logistik , die dann ja bei Sachen die uns angehen mit bestimmt und entscheidet !!! Wir in der Stauerei haben ein rahmentarifvertrag und die Logistik nicht !!!! Dürfen die überhaupt mit in unseren Betriebsrat sitzen und mit bestimmen etc ? Danke im Voraus

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Community-Antworten (7)

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gironimo

19.07.2015 um 16:16 Uhr

Benutzt Ihr die gleichen Betriebsanlagen, Sozialeinrichtungen usw. Arbeitet Ihr zusammen? Wer gibt die Anweisungen? (siehe auch § 1 BetrVG; Kommentar z.B. v. Fitting)

Wenn Ihr es genau wissen wollt, solltet Ihr ein Rechtsgutachten anfordern. Dazu einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Der gilt dann als Sachverständiger im Sinne des § 80 Abs. 3 BetrVG; also Kostenvoranschlag einholen und den AG zuvor wegen der Kostenübernahme kontaktieren.

Der andere BR bestimmt mit? Kannst Du da mal ein Beispiel nennen.

S
Stauer

19.07.2015 um 16:52 Uhr

Hallo Danke für die schnelle Antwort, nein wir sind im Hafen Bereich und die Logistik nicht , wir haben verschiede Einrichtungen , Anschriften , verschiedene Geschäftsführer usw!!!! Ein Beispiel wir haben Wochenende Samstag und Sonntag Pflicht bzw sollen wir kriegen und die Person aus der Logistik bestimmt darüber mit , soll aber nur für unsere Stauerei zählen halt sowas

G
gironimo

19.07.2015 um 17:10 Uhr

Will der AG die bisherige Arbeitszeitregelung bei Euch im Betrieb ändern, kann er es nur mit Euch. Wie kommt denn der Logistikmensch in Euren BR? Wurde er vom Wahlvorstand als Wahlberechtigter AN gesehen und wurde er von Euch mitgewählt? Aber selbst wenn - er ist einer und Ihr seit 4. Da dürfte doch bei Beschlüssen im Zweifelsfall kein Problem entstehen.

Zu beachten wäre ferner: Was ist arbeitsvertraglich/tarifvertraglich geregelt (Mo-Fr oder Mo-Sa/So oder .... ; besteht eine Erlaubnis So zu arbeiten ....)

K
kratzbuerste

19.07.2015 um 20:25 Uhr

Ich verstehe die Frage so, dass beide Betriebe gemeinsam gewählt haben. Das erklärt dann den Logistikmenschen im BR.

Frage erst mal den Wahlvorstand der letzten Wahl, wie es zur gemeinsamen Wahl kam.

S
Stauer

19.07.2015 um 21:42 Uhr

Also ich weiß nur es gibt ne Holding wo wir als Stauerei drinne sind die Logistik und noch 2-3 Firmen , aus welchen Gründen auch immer , wurde unser BR zusammen gewählt mit der Logistik , auch wenn die sozusagen nur eine Person da deinne haben , kann die ja trotzdem die entscheidene Stimme sein , dürfen die überhaupt mit bei uns im BR und über Sachen die uns angehen mit bestimmen ??? Wie kann man sowas prüfen !!!! Bei uns wurden Lohnkürzungen über beschäftigungssicherung gemacht , da z.b wurde es nur bei uns gemacht und bei der Logistik nicht , wir werden verpflichtet Feiertag zu arbeiten und die Logistik nicht , aber weil die ja mit in unseren BR sitzen Stimmen die dadrüber ab hmmmm

H
Hoppel

19.07.2015 um 23:54 Uhr

@ Stauer

Erstmal würde ich vorschlagen, dass DU Dich bei der nächsten BR-Wahl zur Wahl stellst!!!

Und da ich annehme, dass Du Gewerkschaftsmitglied bist, würde ich auch die jetzigen Fragestellungen im ver.di Büro besprechen.

S
Stauer

20.07.2015 um 06:47 Uhr

Ja will ich machen , die sind aber erst in 3 Jahren , ja zur Verdi werde ich gehen aber da wird auch diesmal nicht viel raus kommen war da schon so oft und die reden immer nur aber passieren tut da nicht wirklich was leider , ABER immer wieder versuchen??

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