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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verkauf eines Firmenteils

N
Neuerer
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen zusammen, ich hoffe Ihr könnt uns helfen. Vorgeschichte: Wir sind bis auf 1 BR-Mitglied seit März ein völlig neu zusammen gewürfelter BR, dementsprechend mit noch wenig Erfahrung, haben zum Teil erst Betriebsverfassungsgesetz I als Schulung hinter uns.
Weiter in der Vorgeschichte: Früherer BR hat vor 5 Jahren einer Ausgliederung des Fuhrpersonals (LKW-Fahrer) in eine Logistik GmbH (gemeinsamer Firmensitz) zugestimmt, vor 1 Jahr dann wurden auch die Fahrzeuge (LKW ab 7,5t) auf diese Logistik GmbH übertragen. Bisher lief alles glatt, da sich im Arbeitsablauf nichts groß änderte. Nun hält sich aber hartnäckig das Gerücht (AG nimmt auf Nachfrage des BR keinerlei Stellung) dass das komplette Logistik-Paket nun verkauft werden soll. Sollte dieses Vorhaben tatsächlich eintreffen, wie verhält sich der BR richtig, was können wir tun. Kann der AG das so einfach machen, ok, ist seine Firma aber hier geht es ja auch um die Leute. Wäre nett wenn jemand Hilfestellung, Tipps evtl. auch Erfahrungswerte geben könnte. Danke im voraus

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Community-Antworten (2)

R
rkoch

09.11.2010 um 12:37 Uhr

Bisher lief alles glatt, da sich im Arbeitsablauf nichts groß änderte. Nun hält sich aber hartnäckig das Gerücht (AG nimmt auf Nachfrage des BR keinerlei Stellung) dass das komplette Logistik-Paket nun verkauft werden soll. Sollte dieses Vorhaben tatsächlich eintreffen, wie verhält sich der BR richtig, was können wir tun.

Grundsätzlich gibt es für den Betriebsrat in dieser Situation gar nichts zu tun.

Der Verkauf einer Firma (also der Wechsel des Eigentümers) ist ein Betriebsübergang nach §613a. Dieser an sich ist nicht der Mitbestimmung eines Betriebsrates unterworfen, da dieser keine unmittelbaren Folgen für die AN hat.

Wenn der Betriebsübergang weitere Folgen nach sich zieht (Versetzungen, Kündigungen, etc.) sind diese der Mitbestimmung wie üblich unterworfen. Führt der Betriebsübergang auch noch zu einer Betriebsänderung (was ich in diesem Fall eher nicht annehme da die Betriebsänderung bereits früher stattgefunden hat), fällt diese unter die Mitbestimmung.

Ich stelle mir in dieser Situation allerdings die Frage, welcher BR für diese Firma zuständig ist. Aus der Situation wäre anzunehmen das es sich um einen gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen handelt und deswegen ein gemeinsamer Betriebsrat existiert. Sofern der AG einer derartigen Konstellation bislang nicht widersprochen hat sollte sich durch den Eigentümerwechsel auch weiterhin nichts ändern.

B
blackjack

20.12.2010 um 15:44 Uhr

Hallo,

eine ähnliche Situation haben wir auch, ein Betriebszusammenschluss (wir übernehmen den Logistpart einer \\\"Tochterunternehmung\\\"). In BetrVG§ 21 ff steht klar geregelt, wie sich der BR \\\"neu\\\" positioniert. Der mit der stärkeren Wählerschaft kriegt das Zepter. Gibt es nur 1 BR, dann Überhangmandat + Neuwahl. Was mir auch unklar ist, müssen beide BR (aus noch 2 unterschiedlichen Unternehmen) informiert werden? Bin gespannt, wer die passensde Antwort hat.

Gruß

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