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Berechnung der Betriebsgröße-Leiharbeiter

W
WahlvorstandOWL
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ,

ich habe eine Frage zur Berechnung der Betriebsgröße. Wenn im Betrieb häufig wechselnde Leiharbeiter beschäftigt werden, sollte ich zur Ermittlung der Betriebsgröße den Durchschnitt an eingestzen LA nehmen. (LA sind häufig nur kurzfristig eingestzt und häufig wechselnde Personen anwesend) Dieser liegt bei 11,3 LA im letzten halben Jahr. Da ein Großteil der LA´s für MA´s in Elternzeit oder Langzeiterkrankte eingesetzt werden, müsste ich diese doch von einander abziehen.

Vielen Dank im Voraus

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Community-Antworten (4)

F
Farce

22.01.2014 um 20:48 Uhr

Schau dir diesen Beschluss an und du weißt mehr. BAG Beschluss vom 13. März 2013 - 7 ABR 69/11

H
Hoppel

23.01.2014 um 08:02 Uhr

@ WahlvorstandOWL

Wird ein Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers, der vorübergehend ausfällt, eingestellt, haben beide AN das aktive und passive Wahlrecht. Bei der Bemessung der Größe des Betriebsrats wird aber nur einer von beiden gezählt.

Leih-AN müssen aber gesondert betrachtet werden. Im vorgenannten Fall geht es nur um befristet beschäftigte AN, die einen AV mit dem AG haben!

W
WahlvorstandOWL

23.01.2014 um 08:07 Uhr

@ Hoppel

also kann ich sie bei der Berechnung der Betriebsgröße rausnehmen, sofern ein Vertretungsfall vorliegt?

Danke und Gruß

H
Hoppel

23.01.2014 um 20:16 Uhr

Ich schrieb doch bereits >> Leih-AN sind gesondert zu betrachten!

Also lautet die Antwort auf Deine Frage: Nein!

Zähl die durchschnittlich beschäftigten Leih-AN dazu und gut ist´s.

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