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Schichtzulage ja oder nein

S
Schichtereiii
Jan 2018 bearbeitet

Hallo kollegen,

kenne mich in dem Thema leider noch gar nicht aus drum meine frage:

kollegin meinte sie war krank, dann Wiedereingliederung und arbeitet jetzt nach der Eingliederung nur noch 4,5 Std am tag aber in Wechselschicht.

Personalabteilung streicht seit der Eingliederung die Schichtzulage und auf nachfrage der frau kam die Aussage das die alles so richtig wäre.

Stimmt dies?

Danke

72102

Community-Antworten (2)

N
nelchen

19.06.2017 um 17:22 Uhr

Kann sein, kann aber auch nicht sein.

Was gibt denn euer TV her? Kann mir aber nicht vorstellen, das Vollzeit- und Teilzeitarbeitnehmer bei der Zahlung einer Wechselschichtzulage so benachteiligt werden. Nachvollziehbar wäre, das der Tz- ArbN die Wechselschichtzulage anteilmäßig proportional zu seiner ArbZ bekommt. Aber kompletter Werfall.....???

P
Pickel

19.06.2017 um 18:31 Uhr

Wie liegt denn die Wechselschicht? Wenn die Breite innerhalb der Rahmenzeiten normaler Vollzeit-Kollegen ohne Wechselschicht liegt, wird man die TZ nicht unbedingt mit Schicht gleichsetzen können. Schichtzulagen sollen ja die körperliche Anstrengung ausgleichen, die durch ständig stark wechselnde Tagesabläufe entsteht.

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