Individual oder Kollektiv Recht?
Eine Frage zum Individual Recht! Es betrifft fast 200 Mitarbeiter bei denen das Tarifentgelt nicht mehr bezahlt werden soll obwohl es in deren Verträgen steht.Normalerweise,wurde mir gesagt, muß jeder das nun einzeln einklagen. Aber wenn es doch soviele betrifft ist das nicht schon kollektiv Recht? Wenn nicht, kann man dann eine Sammelklage machen?
Community-Antworten (2)
13.08.2008 um 11:05 Uhr
Hallo Licht, GEW-Mitglieder sollten sich an die Gewerkschaft wenden und diese auffordern auf tarifliche Zahlungen zu drängen. Nichtmitglieder haben das Recht einzeln zu klagen. wenn sich mehrere einen Rechtsanwalt suchen, kann der dann eine Sammelklage einreichen. Der BR kann nach Einblick in die Bruttogehaltslisten den AG auffordern nach tarif zu bezahlen und weiter dann die GEW darüber zu informieren.
14.08.2008 um 01:19 Uhr
es gibt in Deutschland keine Sammelklagen im Arbeitsrecht! Jedes Rechtsverhältnis ist einzeln zu betrachten. Man kann ggf Musterverfahren führen aber dafür muss der AG mitspielen, da Verjährungsfristen laufen und meistens auch Auschlussfristen zu beachten sind.
Trotzdem kann es interessant sein einen gemeinsamen Anwalt für alle zu suchen da man dann ggf. gebührentechnisch was machen kann. Schließlich kann man Recht haben wie man will, den Anwalt für die erste Instanz zahlt der AN selbst
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