Erstellt am 13.08.2008 um 09:05 Uhr von pit47
Hallo Licht,
GEW-Mitglieder sollten sich an die Gewerkschaft wenden und diese auffordern auf tarifliche Zahlungen zu drängen. Nichtmitglieder haben das Recht einzeln zu klagen. wenn sich mehrere einen Rechtsanwalt suchen, kann der dann eine Sammelklage einreichen.
Der BR kann nach Einblick in die Bruttogehaltslisten den AG auffordern nach tarif zu bezahlen und weiter dann die GEW darüber zu informieren.
Erstellt am 13.08.2008 um 23:19 Uhr von paula
es gibt in Deutschland keine Sammelklagen im Arbeitsrecht! Jedes Rechtsverhältnis ist einzeln zu betrachten. Man kann ggf Musterverfahren führen aber dafür muss der AG mitspielen, da Verjährungsfristen laufen und meistens auch Auschlussfristen zu beachten sind.
Trotzdem kann es interessant sein einen gemeinsamen Anwalt für alle zu suchen da man dann ggf. gebührentechnisch was machen kann. Schließlich kann man Recht haben wie man will, den Anwalt für die erste Instanz zahlt der AN selbst