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Ablehnung Einstellung

L
lolo1501
Jan 2018 bearbeitet

Unser BR hat eine Einstellung abgelehnt. Ablehnungsgrund: Verstoß gegen eine Vorschrift in einer geltenden BV. Nun legt der AG wieder die selbe Anhörung des desselben externen Bewerbers zur Einstellung vor (lediglich das Datum der Anhörung wurde geändert). Ist dies rechtlich überhaupt möglich?

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Community-Antworten (5)

M
Moreno

13.06.2017 um 13:56 Uhr

Er kann Euch doch jede Woche anhören und ihr könnt jede Woche ablehnen solange die Einstellung gegen die BV verstößt. Aber ich würde dann mal mit dem AG reden wieso er Euch erneut anhört.

G
gironimo

13.06.2017 um 14:00 Uhr

Vielleicht hofft der AG darauf, dass der BR in die Falle tappt und denkt, dass er ja schon widersprochen hat. Aber ihr müsst halt jedesmal neu NEIN sagen - es sei denn, durch das neue Datum wird die BV eingehalten.

L
lolo1501

13.06.2017 um 14:17 Uhr

Also, ich habe es so verstanden, wenn durch den BR abgelehnt, kann der AG die Beschluss zur Einstellung nur noch durch das Gericht ersetzen lassen. Mein "Rechtsverständnis" ist, einmal durch den BR abgelehnt, kann nur noch vom Gericht entschieden werden, oder?

P
Pjöööng

13.06.2017 um 14:58 Uhr

Das wäre ja schlimm! Warum sollte der Arbeitgeber nicht nachbessern dürfen?

P
Pickel

13.06.2017 um 15:47 Uhr

lolo, komisches Rechtsverständnis hast du. Und wo im Gesetz siehst du das Wort "nur"?

Dem AG stehen selbstverständlich beide Wege offen.

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