Erstellt am 13.06.2017 um 11:56 Uhr von moreno
Er kann Euch doch jede Woche anhören und ihr könnt jede Woche ablehnen solange die Einstellung gegen die BV verstößt. Aber ich würde dann mal mit dem AG reden wieso er Euch erneut anhört.
Erstellt am 13.06.2017 um 12:00 Uhr von gironimo
Vielleicht hofft der AG darauf, dass der BR in die Falle tappt und denkt, dass er ja schon widersprochen hat. Aber ihr müsst halt jedesmal neu NEIN sagen - es sei denn, durch das neue Datum wird die BV eingehalten.
Erstellt am 13.06.2017 um 12:17 Uhr von lolo1501
Also, ich habe es so verstanden, wenn durch den BR abgelehnt, kann der AG die Beschluss zur Einstellung nur noch durch das Gericht ersetzen lassen. Mein "Rechtsverständnis" ist, einmal durch den BR abgelehnt, kann nur noch vom Gericht entschieden werden, oder?
Erstellt am 13.06.2017 um 12:58 Uhr von Pjöööng
Das wäre ja schlimm! Warum sollte der Arbeitgeber nicht nachbessern dürfen?
Erstellt am 13.06.2017 um 13:47 Uhr von Pickel
lolo, komisches Rechtsverständnis hast du. Und wo im Gesetz siehst du das Wort "nur"?
Dem AG stehen selbstverständlich beide Wege offen.