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Elternzeitvertretung

S
Sulupiaf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin derzeit befristet aufgrund einer elternzeitvertretung. Jetzt habe ich gehört, dass die Person höchstwahrscheinlich nicht zurück kommen wird. Bekomme ich dann automatisch einen unbefristeten Vertrag? Und zudem würde mich interessieren, ob der Arbeitgeber den sachlichen Grund für den befristeten Vertrag ändern kann? Vielen Dank!

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Community-Antworten (3)

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Catweazle

13.06.2017 um 00:55 Uhr

Mit dem Sachgrund entfällt auch die Befristung. Vorausgesetzt es gibt keine zeitliche Befristung. Den Sachgrund im Vertrag lässt sich nur einvernehmlich ändern.

P
Pjöööng

13.06.2017 um 01:34 Uhr

Jetzt müsste man zuallererst mal wissen, was eigentlich genau im Vertrag vereinbart wurde. Ist es eine Zweckbefristung oder eine zeitliche Befristung? Oder eine Kombination?

Für die Wirksamkeit der Befristung kommt es nur darauf an, ob zum Zeitpunkt der Befristungsabrede der Befristungsgrund vorlag. Fällt er später weg ist das für die Befristung unschädlich.

G
gironimo

13.06.2017 um 09:54 Uhr

Automatisch läuft jedenfalls die Besetzung der Stelle nicht. Sofern Stellen im Betrieb ausgeschrieben werden, solltest du dich aktiv darauf bewerben.

So wie ich das sehe, können die verschiedensten Sachgrundbefristungen hintereinander kombiniert werden. Und der "gemeine" AN braucht den Grund noch nicht einmal wissen.

Also besser auf eine unbefristete Stelle bewerben.

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