Erstellt am 12.06.2017 um 22:55 Uhr von Catweazle
Mit dem Sachgrund entfällt auch die Befristung. Vorausgesetzt es gibt keine zeitliche Befristung. Den Sachgrund im Vertrag lässt sich nur einvernehmlich ändern.
Erstellt am 12.06.2017 um 23:34 Uhr von Pjöööng
Jetzt müsste man zuallererst mal wissen, was eigentlich genau im Vertrag vereinbart wurde. Ist es eine Zweckbefristung oder eine zeitliche Befristung? Oder eine Kombination?
Für die Wirksamkeit der Befristung kommt es nur darauf an, ob zum Zeitpunkt der Befristungsabrede der Befristungsgrund vorlag. Fällt er später weg ist das für die Befristung unschädlich.
Erstellt am 13.06.2017 um 07:54 Uhr von gironimo
Automatisch läuft jedenfalls die Besetzung der Stelle nicht. Sofern Stellen im Betrieb ausgeschrieben werden, solltest du dich aktiv darauf bewerben.
So wie ich das sehe, können die verschiedensten Sachgrundbefristungen hintereinander kombiniert werden. Und der "gemeine" AN braucht den Grund noch nicht einmal wissen.
Also besser auf eine unbefristete Stelle bewerben.