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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Personalentscheidung Elternzeitvertretung -ist der Arbeitgeber verpflichtet Stellen intern auszuschreiben?

T
tina
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Firma ist für die Dauer der Elternzeitvertretung eine Stelle zu besetzen. Intern hat eine Mitarbeiterin mündlich und schriftlich Interesse für diese Stelle bekundet (höhere Gehaltsgruppe). Der Arbeitgeber/Abteilungsleiter hat bis jetzt keine Entscheidung getroffen und auch die Mitarbeiterin nicht informiert. Das Ganze zieht sich bereits über drei Monate hin. Jetzt kam sie Hilfe suchend zu mir. Kann ich sie in meiner Funktion als Betriebsrat in dieser Sache unterstützen (Paragraphen)? Ist der Arbeitgeber verpflichtet Stellen intern auszuschreiben? (Betriebsgröße 14 Mitarbeiter) Vielen Dank für die Antworten!

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Community-Antworten (7)

P
paula

01.08.2006 um 19:17 Uhr

wenn der AG die stelle nicht besetzen will muss er dies nicht tun. das ist die unternehmerische freiheit. vielleicht wartet der AG ja auch zu, ob die kollegin in elternzeit evtl. während der elternzeit in teilzeit im betrieb arbeiten möchte.

was die ausschreibung betrifft: wie wurde das in der vergangeheit bei euch gemacht? nach § 93 BetrVG könnt ihr verlangen das die stelle ausgeschrieben wird, wenn der AG diese besetzen möchte

V
viktor

02.08.2006 um 10:56 Uhr

Ob er dies ausschreiben muss oder nicht, ist eine Frage wie man sich mit dem AG darüber verständigt. Der BR kann ja die Ausschreibung von Stellen verlangen; er kann auch aus praktischen Erwägungen heraus darauf verzichten, bestimmte Stellen auszuschreiben. siehe auch § 93 BetrVG

RI
Ramses II

02.08.2006 um 11:40 Uhr

Der Kollegin ist klar dass sie damit möglicherweise wenn die Kollegin aus der Elternzeit zurück kommt ihren Arbeitsplatz verliert?

W
w-j-l

02.08.2006 um 12:20 Uhr

@ Ramses II das ist ja wohl nur davon abhängig, wie man das ganze vertraglich ausgestaltet. Richtig ist natürlich, dass der AG mit der Lücke umgehen muss, die die Kollegin an ihrem jetzigen Arbeitsplatz temporär hinterlassen würde.

RI
Ramses II

02.08.2006 um 12:38 Uhr

w-j-l,

nein, das ist nicht "nur" davon abhängig, wie man das Ganze vertraglich ausgestaltet.

Bei einem Betrieb mit 14 Arbeitnehmern stellt Elternzeit alleine schon eine erhebliche Belastung dar. Solch eine Schieberei stellt eine zusätzliche Belastung dar. Zeige mir doch einen einzigen Arbeitgeber eines Betriebes solcher Größe der Personalplanungen über drei Jahre halbwegs sicher treffen kann.

W
w-j-l

02.08.2006 um 13:07 Uhr

Da gebe ich Dir uneingeschränkt recht, deshalb ja auch der zweite tei meiner Antwort. Ich hätte tatsächlich das Wörtchen "nur" vermeiden sollen.

RI
Ramses II

02.08.2006 um 13:12 Uhr

oder das Wörtchen "möglicherweise" lesen sollen...

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