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Insolvenzverschleppung

ML
Marcel Lohe
Jun 2024 bearbeitet

Guten Tag! Wir sind noch ein junger unerfahrenen Betriebsrat,die Firma hat ca.60 Arbeiter und ca.10 Angestellte. Wir haben keinen WA,zum Thema Insolvenzverschleppung,kann uns da jemand etwas helfen? Haben schon ein paar Seminare aber soweit sind wir noch nicht. Danke

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Community-Antworten (10)

C
celestro

24.06.2024 um 19:36 Uhr

wenn so etwas im Raum steht, sofort einen Fachanwalt aufsuchen und nicht in einem Laienforum nachfragen.

J
jutti1965

25.06.2024 um 09:49 Uhr

Könnte auch was fürs Hinweisgeberschutzgesetz sein, schau mal hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/hinweisgeberschutz-2064178

NB
nicht brauchen

25.06.2024 um 10:11 Uhr

Und Überstunden abbauen! Das sind Kredite, die der AN dem AG gibt und werden dann auch so behandelt. Das heißt alle Gläubiger bekommen z.B. 0,15€ für 1€ Schulden. Bei 200 Stunden a 20€ bekommst du dann 600€.

M
Muschelschubser

25.06.2024 um 12:58 Uhr

Ich wäre auch beim Fachanwalt. Aber nicht Euren gewohnten Arbeitsrechtler, sondern bei einem für Insolvenzrecht. Achtet auf den Begriff "Fachanwalt" - denn nur da steckt eine entsprechende Ausbildung hinter. Schwerpunkte darf sich leider jeder auf die Visitenkarte schreiben.

C
Catweazle

26.06.2024 um 18:55 Uhr

Insolvenzverschleppung ist eine Straftat. Was soll ein Anwalt für den BR tun. Anzeige erstatten kann jeder.

C
celestro

26.06.2024 um 19:03 Uhr

"Was soll ein Anwalt für den BR tun."

Den BR beraten, woran man sowas erkennen kann bzw. was für Möglichkeiten ein BR hat, um an Informationen zu kommen.

F
Fried

26.06.2024 um 19:43 Uhr

In einem Fall, wo es der Firma nicht gut geht und man Geld benötigt, ist die logische Schlußfolgerung eines BR Überstunden abzubauen?!

Bitte diesen Ratschlag ignorieren oder die Firma geht direkt den Bach runter!

C
Catweazle

26.06.2024 um 23:34 Uhr

celestro, Ob eine Insolvenzverschleppung vorliegt wird der BR auch mit Hilfe eines Sachverständigen nicht herausfinden. Die Entscheidung darüber obliegt allein dem Insolvenzgericht.

C
celestro

27.06.2024 um 02:51 Uhr

"Ob eine Insolvenzverschleppung vorliegt wird der BR auch mit Hilfe eines Sachverständigen nicht herausfinden. Die Entscheidung darüber obliegt allein dem Insolvenzgericht."

Das ist mir klar ... aber die Ursprungsfrage war ja:

"Wir haben keinen WA,zum Thema Insolvenzverschleppung,kann uns da jemand etwas helfen? Haben schon ein paar Seminare aber soweit sind wir noch nicht."

und da kann wenn überhaupt ein Anwalt helfen und kein Forum.

M
Muschelschubser

27.06.2024 um 10:12 Uhr

So ganz unwichtig ist das ganze nicht.

Wir haben das ganze schonmal als Gläubiger einer Geldforderung durch. Und wenn man Arbeitszeit/Überstunden wie eine Forderung bewertet, ist das schon interessant zu wissen, welche Möglichkeiten man bei Insolvenzverschleppung hat.

Denn im Falle einer Insolvenz, erst Recht bei einer GmbH mit lediglich 25k Einlage je Gesellschafter, kann man froh sein wenn überhaupt noch Ansprüche übrig bleiben. Das ist nämlich meistens nicht der Fall, und wenn dann liegt die Quote oftmals im einstelligen Bereich.

Wenn die geschäftsführenden Gesellschafter aber der Insolvenzverschleppung überführt werden, können sie gegenüber den Gläubigern persönlich in die Haftung genommen werden. Dann sind auch Entschädigungen abseits der Insolvenzmasse aus dem Privatvermögen möglich.

Das sind Wege, die einem ein Fachanwalt für Insolvenzrecht aufzeigen kann, wobei man hier das strafrechtliche vom zivilrechtlichen Verfahren abgrenzen muss.

Damit reitet man auch nicht die Firma groß in irgendwas rein, wie vom Troll behauptet, den in dieser Phase ist das Kind schon längst in den Brunnen gefallen. Und die Täter und Mittäter müssen schlicht und einfach für ihr Fehlverhalten (in diesem Fall nicht weniger als eine begangene Straftat) geradestehen.

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