Insolvenzdrohung als Mittel zum Zweck?
Hallo Kollegen,
unser GF droht seit neuestem ständig in Personalgesprächen, den Monatsgesprächen und bei Abteilungsversammlungen unverholen mit Insolvenz damit will er bei uns seine Interessen durchzusetzen und zwar die üblichen, Kürzungen, Entlassungen, Versetzungen, Änderungskündigungen bei noch existierenden ca. 35 BAT Veträgen, was bei den ca. 90 Mitarbeitern natürlich Wirkung zeigt. Wir haben im BR aus diesem Grund schon vor Wochen ein Inhouse Seminar zu dem Thema Sozialplan/Interessenausgleich absolviert.
Meine Frage: Wenn ich richtig informiert bin muß er, wenn er mit Insolvenz droht, diese dann auch anmelden da es sonst Insolvenzverschleppung bedeutet und es Strafrechtlich relevant wird ? (Alternative wäre, er läßt die Insolvenzdrohungen).
Community-Antworten (18)
11.08.2006 um 09:47 Uhr
Wirtschaftsausschuß vorhanden ?
11.08.2006 um 09:56 Uhr
@Rollie
Nein.
11.08.2006 um 10:02 Uhr
Mit den vom AG genannten Forderungen wird man aber in der Regel keine Insolvenz abwenden, bestenfalls hinauszögern.
Eine Insolvenzverschleppung würde ich aus der Drohung des AG's noch nicht interpretieren, sondern nur eine Drohung. Der AG will vermutlich klar machen, das er für die Existenz der Firma die Kosten senken muß und das geht i.d.R. eben am besten bei den Personalkosten.
Mit seiner Argumentation kann er dann immer rechtfertigen, er hätte alles unternommen, eine Insolvenz abwenden zu wollen. Wann dann schlußendlich der richtige Zeitpunkt wäre, Insolvenz anzumelden, wird vermutlich nur er alleine abwägen können.
11.08.2006 um 19:35 Uhr
@Rollie
Danke für die Info's,...ich war der Meinung das wäre rechtlich nicht in Ordnung mit ner Insolvenz zu drohen.mfg Pfarrer
11.08.2006 um 21:31 Uhr
Hallo Pfarrer, ich weiß nicht, wo Du zu Hause bist. bei uns in der Region ist es gang und gäbe, dass a) gedroht wird, um den Gewinn zu erhöhen und b) tatsächlich haufenweise Insolvenzen angemeldet werden. Die Erfahrung in all den Betrieben hat gezeigt, dass ein Entgegenkommen der Arbeitnehmer eine tatsächlich drohende Insolvenz nicht verhindert, nur hinauszögert. Es gibt auch den anderen Fall, dass die Insolvenz gar nicht droht. Wenn Ihr dann Abstriche gemacht habt, kommt der AG vor Lachen über die Lohneinsparung nicht zum schlafen
11.08.2006 um 22:01 Uhr
@ Wölfchen,
bei uns ist es der andere Fall, es geht darum Abstriche zu machen,....in dem letzten Monatsgespräch hab ich dem GF das ins Gesicht gesagt,...da ging unsere BR Vorsitzende auf mich los,- es " wäre BR-Pflicht die drohende Insolvenz auch per Abstriche der MA abzuwenden",....jaja, der GF lacht sich krumm,....das ist auch mein Eindruck.mfg Pfarrer
12.08.2006 um 07:45 Uhr
Die BR Vorsitzende geht während eines Gespräches mit dem GF auf Dich los? Da lacht der GF ja schon alleine weil der BR so miteinander umgeht. Es ist zwar gang und gebe das nicht 100% Einigkeit herscht im BR aber das sollte doch bitte in den Sitzungen besprochen werden. Sollte das meine Vorsitzende mit mir (stellv.) dann würde ich sie in der nächsten Sitzung um einen Kopf kürzer machen.
Was Euer Problem angeht.... lasst Euch doch mal in die "Geheimnisse" des GF einweihen. Wenn er schon damit droht bzw. durchleuchten lässt das es um den Betrieb nicht zum Besten bestellt ist, dann soll er das auch mal Zahlen sprechen lassen.
Gruss
Michael-W
12.08.2006 um 11:54 Uhr
@Michael-W
Die Zahlen haben wir in der Geschäftsstelle im Beisein und unter den Erläuterungen eines unabhängigen Gutachters eingesehen. Ausgesucht hatte den aber die GF, der Vorschlag das wir einen aussuchen, dem wir dann gesagt hätten wonach er suchen soll, der wurde abgelehnt. Die Vorläufige Bilanz sieht dann natürlich erschreckend aus, beinhaltet aber auch wohl einen ganz leichten Aufwärtstrend. Er verlangte dann von uns, wir müßten ihn Anhand der Zahlen unterstützen und auf die Kollegen einwirken die noch gültige BAT Verträge haben damit diese verzichten um sie den Verträgen aus den letzten Jahren anzupassen. Das sieht im Moment so aus, das Mitarbeiter für die gleiche Tätigkeit bis zu 15% unterschiedliche Einkommen haben. Das war die Stelle wo es Stress und auch ne Schreierei gab, als ich sagte das ich dieses nie unterstützen würde. Die Angelegenheit wird wohl irgendwann vor Gericht gehen.
12.08.2006 um 22:35 Uhr
@Pfarrer Da hat ein BR auch sehr, wirklich ausgesprochen sehr wenig mit zu tun! Mein AV und mein BAT ist zwischen mir und dem AG vereinbart. Der soll mal ruhig den Weg der Änderungskündigung gehen; mitunter käme da auch die Wahrheit ans Licht! Euer BRV ist vermutlich eine leicht "wirbellose" Kreatur!
13.08.2006 um 05:32 Uhr
@Pfarrer
ein unabhängiger Gutachter den der GF ausgesucht hat. Das würde ich nicht unabhängig nennen. Den "Vorschlag" von Kölner mit den Änderungskündigungen finde ich gar nicht so schlecht. Dann würde sich nämlich ein wirklich unabhängiger Gutachter mit den Zahlen befassen. Und den müsstet Ihr nicht mal einschalten, so das die "Extrakosten" nicht auf Euch geschoben werden können. Wie Du schon sagtest, auf keinen Fall den Vorschlag (Befehl?) des GF unterstützen.
@Kölner Ein BRV als leicht "wirbellose" Kreatur? Das kenne ich auch schon.....!!! ;-)
Gruss Michael-W
13.08.2006 um 11:12 Uhr
@Michael-W
Frage1: Bei Änderungskündigungen wird sich ein unabhängiger Gutachter mit den Zahlen beschäftigen?(Wie ist das zu verstehen?)
Frage2: Können Änderungskündigungen kollektiv durchgeführt werden ohne das der BR mit im Boot ist?
@Kölner
Ein BRV als "leicht wirbellose Kreatur", - Sie ist schon in der zweiten Amtsperiode als BRV im Amt, -ich bin seit einem Jahr dabei und von Anfang an Umstritten weil ich mit einem Kollegen befreundet bin, der wurde vor ein paar Jahren aus dem BR gekachelt weil er angeblich durch seine offensive Art im BR dem Unternehmen geschadet hätte (Tatsache war, der ist sehr gerissen, als BR ein Naturtalent und hatte in seiner Zeit beim BR richtig was bewegt und der GF ständig zugesetzt). Ich habe langsam das Gefühl mir droht ähnliches Ungemach, Ansatzweise war das nach dem letzten Monatsgespräch schon zu spüren, da ich mich nicht scheue in Auseinandersetzungen zu gehen. Unsere BR-Vorsitzende ist sehr hartnäckig im Durchsetzen ihrer Ziele und dem Erhalt ihrer Macht, der Rest des BR (5er) ist eher schwach und angepasst.
Im übrigen für die Antworten zunächst mal vielen Dank. Gruß Pfarrer
14.08.2006 um 01:33 Uhr
@Pfarrer
Sollte es zu Änderungskündigungen kommen und der BR sich dagegen sperren muss der AG die Einigungsstelle anrufen. Und diese Einigungsstelle wird aller Voraussicht einen unabhängigen Gutachter bzw. Wirtschaftsexperten einschalten. Natürlich kann auch der AG bzw. der BR dann einen solchen dazuziehen.
Gruss Michael-W
14.08.2006 um 01:41 Uhr
"Sollte es zu Änderungskündigungen kommen und der BR sich dagegen sperren muss der AG die Einigungsstelle anrufen."
Michael W.,
dafür kannst Du doch sicherlich auch eine Quelle benennen?
14.08.2006 um 02:36 Uhr
@Ramses II
o.k. der AG muss nicht die Einigungsstelle anrufen sondern kann bei Verweigung der Zustimmung des BR die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen.
Trotzdem wird das Arbeitsgericht meiner Meinung nach dann die Umstände der Änderungskündigung prüfen lassen.
14.08.2006 um 09:18 Uhr
@Michael-W Naja, der AG wird dem Kollegen kündigen. Ein AG wird erst tätig - auch wenn der BR widerspricht - wenn der Kollege eine KSchKlage eingereicht hat.
14.08.2006 um 11:47 Uhr
"o.k. der AG muss nicht die Einigungsstelle anrufen sondern kann bei Verweigung der Zustimmung des BR die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen."
Michael W.,
dafür kannst Du doch sicherlich auch eine Quelle benennen?
14.08.2006 um 17:24 Uhr
@Ramses II
klugsch..... kann hier jeder. aber das Betriebsverfassungsgesetz muss ich jetzt nicht wirklich zitieren oder?
das der AN Kündigungsschutzklage einricht ist für mich eine klare sache.
14.08.2006 um 17:43 Uhr
Michael-W,
wer schreibt denn hier all den Unsinn?
Würde mich wirklich mal interessieren mit welchem Zitat aus dem BetrVG Du das was Du hier von Dir gegeben hast unterfüttern willst.
Und was hat das mit der möglichen Kündigungsschutzklage zu tun?
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