Was tun bei Verdacht auf Insolvenzverschleppung ?
Hallo Betriebsratskolleginnen und Kollegen,
Wie sollte sich der Betriebrat bei einem Verdacht auf Insolvenzverschleppung verhalten ?
Unsere Firma hat schon seit einem dreiviertel Jahr massive Probleme Rechnungen zu bezahlen. Mahnungen und Mahnbescheide sind an der Tagesordnung und Material wird nur noch gegen Vorkasse geliefert.
Löhne und Gehälter werden verspätet und in Raten gezahlt.
Der Betriebsrat ist natürlich daran interessiert die Arbeitsplätze so lange wie möglich zu erhalten.
Kann der Betriebsrat im Falle einer Insolvenz Probleme bekommen, wenn die Insolvenzverschleppung zur erhaltung der Arbeitspläze geduldet wird ?
Allerdings wurden uns keine genauen Zahlen vorgelegt und wir wurden vom Geschäftsführer immer wieder getäuscht.
Vielen Dank für Eure Antworten
Gruß Frank
Community-Antworten (2)
14.02.2008 um 21:27 Uhr
ich sehe keine Gefahr für den BR in die Haftung zu gehen. Nur würde ich den Insolvenzantrag nicht nur als etwas negatives ansehen. Wenn Euer AG sehr lange "rumwurschtelt" könnten evtl. auch die letzten Reserven verbraucht sein. Das bedeutet das ggf. die letzte Möglichkeit der Rettung der Arbeitsplätze vernichtet ist und evtl. nichts mehr für einen Sozialplan da ist.
14.02.2008 um 21:31 Uhr
@Frank xyz123 ergänzend zu paula...
Insolvenzverfahren.... was tun bei Zahlungsunfähigkeit!
http://www.aib-web.de/aib/Ausgabe-2007-12/Zusatzinfos/Schoof-Zahlungsunfaehigkeit_Arbeitgeber.pdf
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