Erstellt am 13.08.2008 um 11:15 Uhr von gofo
1. Deine Magenschmerzen kann ich nachvollziehen.
2. Deinen Kollegen kannst Du weiter in die Augen schauen, weil Du die Situation nicht verschuldet hast.
3. Wichtiger als die Frage, ob und wie weit die Verschwiegenheitspflicht gilt, scheint mir, welchen Handlungsbedarf für den BR (und falls vorhanden, für den Wirtschaftsausschuss) die Information über den bevorstehenden Verkauf auslöst (bzw. auslösen sollte), um die betroffenen Kollegen weitestmöglich zu schützen.
4. Ausgelöst werden nach dem geschilderten Sachverhalt insbesondere die Rechtsfolgen des § 613a BGB und u. U. der §§ 111 bzw. 112 BetrVG.
5. Stellt Euch die Frage, ob die Informationen, die der Arbeitgeber Euch gegeben hat, wahr und ausreichend sind!
6. Da es sich in jedem Fall um einschneidende Veränderungen und für einen BR nicht im Alleingang beherrschbare Vorgänge handeln wird, holt Euch schnellstmöglich externen Rechtsbeistand (im Idealfall einen Arbeitsrechtler mit Erfahrungen im Insolvenzrecht) nach § 80 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG.
7. Und... nur Mut, Ihr schafft das...
Erstellt am 14.08.2008 um 07:32 Uhr von RonnyRitter
Hallo,
vielen Dank für die Antwort
unter anderen stellt sich mir die Frage, wann muß die GL die Belegschaft informieren ???
nach § 613a/ 5 BGB
mfg RR
Erstellt am 20.08.2008 um 22:15 Uhr von mic34
Hallo,
also ich wage mal zu bezweifeln, dass ihr hier an die Verschwiegenheitspflicht gebunden seit.
Wie sollen denn die Verkaufsverhandlungen gestört werden? Deine Kollegen werden doch wohl lieber "verkauft" als in eine Insolvenzmasse unter zu gehen?
Ich würde meine GL mal fragen, ob da nicht etwas anderes dahinter steckt. Droht denn wirklich eine Insolvenz? oder macht sie sich wegen Verschleppung der Insolvenz strafbar...und die drehen mit euch ein linkes Ding.
Auf jeden Fall Hilfe holen.