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verschwiegenheitspflicht - Verkauf - Insolvenz

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RonnyRitter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

uns, dem Betriebsrat, wurde unter Verschwiegenheitspflicht mitgeteilt, das der Verkauf der Firma bevor steht. Dies geschieht, weil die Banken die Kredite fällig stellen. Der Verkauf soll einer Insolvenz zuvorkommen.

Wir sind deshalb zur Verschwiegenheit verpflichtet worden, um den Verkauf nicht nachteilig zu beeinflussen und natürlich das der Geschäftsbetrieb weiter läuft.

Mir stellt sich aber die Frage, ob und wann ich/wir verpflichtet bin/sind die Belegschaft darüber zu informieren. Außerdem inwieweit man hier eine Insolvenzverschleppung begeht bzw Mitwisser ist.

Wäre schön, wenn mir wer einen Tip geben kann. Hab seit Bekanntgabe Magenschmerzen und kann meinen Kollegen nicht mehr in die Augen schauen!

mfg RR

5.44503

Community-Antworten (3)

G
gofo

13.08.2008 um 13:15 Uhr

  1. Deine Magenschmerzen kann ich nachvollziehen.
  2. Deinen Kollegen kannst Du weiter in die Augen schauen, weil Du die Situation nicht verschuldet hast.
  3. Wichtiger als die Frage, ob und wie weit die Verschwiegenheitspflicht gilt, scheint mir, welchen Handlungsbedarf für den BR (und falls vorhanden, für den Wirtschaftsausschuss) die Information über den bevorstehenden Verkauf auslöst (bzw. auslösen sollte), um die betroffenen Kollegen weitestmöglich zu schützen.
  4. Ausgelöst werden nach dem geschilderten Sachverhalt insbesondere die Rechtsfolgen des § 613a BGB und u. U. der §§ 111 bzw. 112 BetrVG.
  5. Stellt Euch die Frage, ob die Informationen, die der Arbeitgeber Euch gegeben hat, wahr und ausreichend sind!
  6. Da es sich in jedem Fall um einschneidende Veränderungen und für einen BR nicht im Alleingang beherrschbare Vorgänge handeln wird, holt Euch schnellstmöglich externen Rechtsbeistand (im Idealfall einen Arbeitsrechtler mit Erfahrungen im Insolvenzrecht) nach § 80 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG.
  7. Und... nur Mut, Ihr schafft das...
R
RonnyRitter

14.08.2008 um 09:32 Uhr

Hallo, vielen Dank für die Antwort

unter anderen stellt sich mir die Frage, wann muß die GL die Belegschaft informieren ??? nach § 613a/ 5 BGB

mfg RR

M
mic34

21.08.2008 um 00:15 Uhr

Hallo,

also ich wage mal zu bezweifeln, dass ihr hier an die Verschwiegenheitspflicht gebunden seit.
Wie sollen denn die Verkaufsverhandlungen gestört werden? Deine Kollegen werden doch wohl lieber "verkauft" als in eine Insolvenzmasse unter zu gehen?

Ich würde meine GL mal fragen, ob da nicht etwas anderes dahinter steckt. Droht denn wirklich eine Insolvenz? oder macht sie sich wegen Verschleppung der Insolvenz strafbar...und die drehen mit euch ein linkes Ding.

Auf jeden Fall Hilfe holen.

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