Seminar abgelehnt wegen Hotel und Reisekosten
Hallo, unser Chef ist aktuell beleidigt und hat unser Arbeitsrecht Teil 3 Seminar abgelehnt. Begründung sah so aus : wir sind angehalten auf jeden Euro zu schauen! Dieses möchte ich auch im Fall von Seminarbuchungen umsetzen und möchte Sie anhalten, dieses & zukünftige Seminare in... (selber Anbieter, in diesem Fall, gleiches Seminar) zu besuchen! Durch den Wegfall von Fahrt- & Hotelkosten sparen wir eine Menge Geld!
Allerdings Wollen wir im Oktober fahren. Er schickte uns eins im Dezember ( wo wir aber nicht können ) welches er so oder so ablehnen wird da es vor Weihnachten ist und auch jemand in der Abteilung im Urlaub ist. Darauf nehmen wir immer komplett Rücksicht. Wir müssen diese Schulung dringend machen. Darf er das so machen ?
Dazu kommt noch eine Frage. Er sagt ja das Hotel und Fahrtkosten gespart werden. Ist das richtig? Das ich weder da übernachten dürfte noch jeden Tag so um die 60 Km Fahrkosten erstattet bekommen würde ?? Also ich Wohne um die 60 Km von der Arbeit enfternt und soll das Seminar in der gleichen Stadt machen.
Community-Antworten (9)
21.06.2024 um 22:19 Uhr
Ist doch völlig vernünftig und er achtet auf die Ausgaben. Der AG schlägt ein Seminar im Dezember vor, weshalb sollte er es dann wieder absagen, klingt unlogisch.
Das Seminar findet 2 Monate später statt und es wird Geld eingespart, spricht doch nichts dagegen.
22.06.2024 um 00:33 Uhr
Hallo, meiner Meinung nach kann er euch nicht vorschreiben an welchem Seminar ihr wann und wo teilnehmen dürft. Steht ja auch so im im BetrVG. Ja, die Kosten sollen im Rahmen bleiben aber ein tatsächliches Limit gibt es da nicht. Auch die Übernachtungskosten müssen mit übernommen werden, selbst wenn das Seminar Ortsnah wäre. Denn, die sozialen Kontakte und der Austausch nach Seminarende sind essentiell wichtig laut einem Urteil des ArbG. Und selbstverständlich hat der Arbeitgeber auch die anfallenden Fahrtkosten zu übernehmen. In welcher Form muss man schauen, denn ein Leihwagen muss es nicht sein. Und vor allem kann er euch nicht einfach da anmelden wo er das möchte, zu einem Datum das ihm passt.
LG
22.06.2024 um 01:14 Uhr
Der Betriebrat entscheidet an welchem Seminar er Teilnimmt und nicht der Arbeitgeber alleine dass das Seminar später ist ist bereits ein ausreichender Grund zu dem ersten zu Fahren.
22.06.2024 um 17:51 Uhr
Bitte nicht blenden lassen, klar kann der AG Seminare mit verweis auf günstigere Alternativen ablehnen, merke auch Seminare müssen finanziert werden. Und selbstverständlich gibt es keine Übernachtung, wenn das Seminar im gleichen Ort stattfindet, hoch die Tassen muß man sich schon selber finanzieren.
22.06.2024 um 19:34 Uhr
Es gibt sehr wohl Urteile darüber, dass der Abendliche Austausch der Teilnehmer mit zum Seminarinhalt gehört und das hat nichts mit "Hoch die Tassen" zu tun. Siehe LAG Köln Urteile und LAG Urteile, lässt sich einfach ergoogeln und auf den Entsprechenden Gerichtsseiten finden. Klar soll ein Seminar nicht die durchschnittlichen Kosten vergleichbarer Seminare weit überschreiten allerdings muss man auch nicht den günstigen Anbieter bevorzugen. Das ist ein Kosten/Nutzen Vergleich.
22.06.2024 um 19:46 Uhr
Sicher hat das was mit hoch die Tassen zu tun, mehr kommt bei den Seminaren ja eh nicht heraus.
22.06.2024 um 19:51 Uhr
Das BAG hat in Februar (7 ABR 8/23 vom 7. Februar 2024) bestätigt, dass der BR ein weitgehenden Ermessensspielraum bei der Bestimmung von Ort/Zeit von Fortbildungen hat. Da in eure Situation keine zeitliche Nähe gegeben ist (ein vergleichbares Seminar in Oktober wäre eine andere Sache) und es Verhinderungsgründe bei den vorgesehene Teilnehmenden zum vom AG vorgeschlagenen Termin gibt, hat der AG m.E. keine Chance damit durchzukommen.
Da bis Oktober noch einige Zeit vergeht solltet ihr eben prüfen, ob man vorher beim Arbeitsgericht ein entsprechenden Antrag stellt, oder im Nachhinein die Kosten nach §40 BetrVG entsprechend geltend macht. Kann man den AG auch vorher mitteilen: "Schwer verirrter AG, der BR bleibt bei dem Beschluss zur Entsendung von ... zu diese Fortbildungen. Sollten Sie die Kosten gem §40 BetrVG nicht übernehmen, werden wir leider gezwungen sein ein entsprechenden Antrag beim Arbeitsgericht zu stellen. Die Kosten hierfür würden Sie entsdprechend §40 BetrVG ebenfalls übernehmen müssen. Mit Gruß und Kuss, der Julius"
22.06.2024 um 20:11 Uhr
Genau so würde ich auch vorgehen.
24.06.2024 um 08:30 Uhr
Nicht auf die Antworten von Jutti1966 und Celistro hören, das ist unser geliebter TROLL TAGTRÄUMER....ist bereits gemeldet....
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