Erstellt am 18.04.2007 um 23:00 Uhr von Urmel
@BUDDi
Ich könnte mir vorstellen, dass Ihr Eure Verpflegung im Tageshotel einnehmt (die W.A.F bietet das als Tagespauschale auch für "Heimschläfer" an) und nur zur Übernachtung in das 11 km entfernte Hotel fahrt.
Lt. Aussage des Referenten auf unserem letzten Seminar muss der AG die Verpflegung sowie Bus/Taxi ohne Abzug zahlen, wenn die Kosten einen "vernünftigen" Rahmen nicht übersteigen (also nix mit "Ritz", "Steigenberger" o.ä.)... ;-))))
Aber vielleicht können Dir die erfahreneren Kollegen hier eine kompetentere Antwort geben.
LG
Urmel
Erstellt am 18.04.2007 um 23:54 Uhr von BUDDi
Moin Urmel
Erstmal vielen Dank für deine Schnelle Antwort.
Mein AG hat mir mitgeteilt das unser BR Vorsitzender zur Geschäftsleitung wechselt das mal zur Info...:-/
Jetzt kommt natürlich für mich die Frage auf was darf der AG mir in dieser Hinsicht erlauben bzw verbieten.
In dem Hotel wo das Seminar stattfindet sind wegen einer Baumesse in München so hab ich es als Hamburger gehört auch die Hotels in Regegensburg (dort findet das Seminar statt) ausgebucht,leider.
Wir hatten das Seminar Online gebucht und es waren 2 Plätze noch frei aber dann hat sich rausgestellt das in diesem Hotel keine Zimmer mehr frei waren.
Wenn ich also mit meinem BR Kollegen von Hamburg aus nach Regegensburg fahre per Auto was ja der Anreisetag wäre und wir bestimmt 6-7 STD unterwegs sind,können wir dann...
1.)Unterwegs Mittagessen und Abends dann Abendessen bestellen wenn wir ankommen (Und wird es dann voll ersetzt).
2.)Wenn wir im Seminar Hotel Essen bestellen bzw Essen gehen ausserhalb wird das dann voll Bezahlt weil wir dort ja keine Vollpension haben in diesem Hotel sonder nur diese Seminarspausen Pauschale für Kaffee,Snakes,Selter usw.8ca 44 Euro)
Deshalb meine Frage gibt es eine Pauschale an die ich mich halten muss bzw der AG,oder kann ich ohne zu Übertreiben in einem Lokal Gasthof wie auch immer Mittagessen/Abendessen bestellen und diese dann der AG als Rechnung übergeben.
Er meinte uns würden 78 Euro zustehen vom Anreisetag Dienstag bis Abreisetag Freitag für zwei Personen,deshalb wollte ich mal wissen wo das so steht und wie er auf diese Summer kommt.
Gruss
BUDDi
Erstellt am 19.04.2007 um 00:34 Uhr von Urmel
@BUDDi
Wie bereits gesagt... ich kann nur von mir/uns sprechen und es gibt bestimmt viele erfahrenere BR'ler hier, die Dir eine verbindliche Auskunft geben können.
Wir haben bislang nur WAF-Seminare besucht, und dort ist das ziemlich klar geregelt:
Anreisetag/Seminarbeginn Dienstag 14.00 Uhr: mittags 2. Frühstück (Brötchen, Kaffee), nachmittags Kaffee/Snack, Abendessen. Die Verpflegung auf der Hinfahrt haben wir selbst bezahlt.
Mittwoch/Donnerstag: VP im Seminarhotel
Freitag: Frühstück, Mittagessen im Seminarhotel. Verpflegung während der Heimreise auf eigene Kosten.
Wenn Ihr aufgrund der langen Anreise am Abend vor Seminarbeginn anreist, kann ich mir vorstellen, dass die Kosten für das Abendessen auch vom AG ersetzt werden müssen.
Ich beschrieb es bereits... ein WAF-Seminar kann man auch mit VP oder HP ohne Übernachtung zu einer Tagespauschale buchen... das zahlt dann der AG komplett (und unserer würde NIE etwas zahlen, was er nicht unbedingt muss... deshalb bin ich mir relativ sicher, aber ich mag mich auch irren).
Wie das bei anderen Anbietern aussieht, weiß ich leider nicht.
78,-€ für 2 Personen für 4 Tage halte ich für ziemlich knapp bemessen und meines Wissens gibt es diesbezüglich auch keine Pauschalen, sondern es sollte eher "angemessen" sein.
Ich hoffe, ich werde aufgrund meines "unqualifizierten Statements" von den "oldies" hier nicht geköpft ;-))))
LG
Urmel
Erstellt am 19.04.2007 um 13:26 Uhr von packer
moin buddi,
check erstmal ab, ob es eine reisekostenrichtlinie in eurem betrieb gibt. wenn ja, dann gilt sie auch für BRs! wenn dem so ist, dann such ich dir auch gerne kommentare oder rechtssprechungen raus :)
wenn ihr zukünftig vorher eine kostenübernahmeerklärung ausfüllt mit hotelkosten und verpflegung und die vom AG unterschreiben lässt, habt ihr gar kein stress mehr im hotel :)
gruß,
packer
Erstellt am 19.04.2007 um 14:03 Uhr von Kölner
@packer
Hat ein BR hinsichtlich der Kosten für das Essen überhaupt Schwierigkeiten? Spannende Frage!
Es gibt ja nur die Frage der Haushaltsersparnis...aber die wird immer im Nachgang eines Seminars mit dem AN/BR geklärt.
Erstellt am 19.04.2007 um 14:18 Uhr von Ralfi
In der Regel gilt:
- Reisekosten in einem öffentl. Verkehrsmittel 2. Klasse
- bzw. Fahrtkosten 0,30 € / km bei Nutzung eines priv. PKW (Zustimmung des AG erforderlich)
- angemessene Übernachtungskosten
Die Übernachtungskosten können um 4,50 € / Nacht gekürzt werden, wenn die Hotelrechnung nicht die Angabe "Ohne Frühstück" enthält.
- Es besteht kein Anspruch auf Zahlung von Mahlzeiten
- jedoch kann der AG Verpflegungsmehraufwendungen wie folgt ersetzen:
- 24 € pro Kalendertag bei Abwesenheit von 24 Stunden an diesem Tag
- 12 € pro Kalendertag bei Abwesenheit von 14-24 Stunden an diesem Tag
- 6 € pro Kalendertag bei 8-14 Stunden an diesem Tag
Hintergrund ist der, dass ja an normalen Arbeitsstagen Aufwendungen für Verpflegung entstehen und daher natürlich kein Anspruch auf Ausgleich der gesamten Verpflegungkosten besteht. Selbstverständlich kann in der Regel bei z.B. einer Dienstreise nicht genau so günstig gegessen werden, wie an normalen Arbeistagen.
Aus diesem Grund werden durch die o.g. Beträge die Verpflegungsmehraufwendungen abgegolten.
Insgesamt ist das auch eine sinnvolle Regelung. Man muss ja auch bei einer Dienstreise oder einer (Betriebsrats-)fortbildung nicht speisen wie Gott in Frankreich ;-).
Viele Grüße
Ralfi
Erstellt am 19.04.2007 um 23:16 Uhr von BUDDi
Moin alle
Erstmal möchte ich mich bei euch allen bedanken für die Mega Hilfe bei meinem Problem.
Wie ich schon sagte geht es um den § 40 BetrVG,und da steht mehr oder weniger drinne das der Arbeitergeber alle Kosten Übernehmen muss.
Natürlich ist mir klar das man nicht wie im Riz Hotel speisen darf das war auch nicht so gemeint,sondern halt so das man zum Mittag oder Abendbrot statt im Hotel mit der Pauschale darin in einem Gasthof,Pizzaria,Mc Donald z.B. einnimmt.
Es gibt einen Satz den ich immer und immer wieder gehört habe...
So wie die Geschäftsleitung verfährt so auch der Betriebsrat nicht besser nicht schlechter.
Wenn die Geschäftsleitung in der Regel immer 1 Klasse Bucht mit der Bahn,oder aber mit einem Flieger zu Seminaren fährt so steht es auch dem Betriebsrat zu.
Ich konnte leider bis jetzt nichts finden in den "BetrVG" wo genau drinne steht was wieviel kosten darf wenn man als BR für die Firma unterwegs ist ausser halt den § 40 BetrVG der halt aussagt das alle Kosten übernommen werden müssen.
Gruss
BUDDi
Erstellt am 20.04.2007 um 00:18 Uhr von sphinx
@Buddi,
hast du einen Kommentar zum BetrVG z.B. Fitting oder Däubler?
Dort gibt es Erläuterungen und Auslegungen zu allen §§.
Achja,
...ich würde im Rahmen der Verhältnismäßigkeit möglichst ein Seminar in der Nähe suchen ( +/- 100km) :-)
LG
Erstellt am 20.04.2007 um 02:21 Uhr von BUDDi
Hi LG
Verhältnismäßigkeit ist immer eine Auslegungssache denke ich :-)
Wir hatten das mal letztes Jahr der Geschäftsleitung vorgerechnet was Seminare in der Nähe oder auch Ausserhalb kosten können,und selbst zu meinem Erstaunen hin, waren die Auswärts Seminare nicht immer teurer,ansonst gebe ich dir Recht.
Ich denke mal das jeder von euch weiss wie das so läuft.
Wenn ich im Betrieb mitbekomme wie sich einige Abteilungsleiter,Manager und der gleichen auf Seminaren mit ihren Spesen umgehen was intern geduldet wird und dann auf der anderen Seite ganz genau drauf geschaut wird was eine Cola kostet oder ob ein Frühstück sein musste dann könnte man echt einen Hals bekommen.
Aus diesem Grund wollte ich eigendlich mal wissen wie sich das verhält wenn Betriebsratsmitglieder auf Seminaren in einem Gasthof was Essen möchten gut Bürgerlich statt in einem Hotel,und was man für so ein Mittagessen oder Abendessen mit einem Getränk ausgeben könnte pro Tag.
BUDDi
Erstellt am 20.04.2007 um 11:15 Uhr von packer
@ kölner
.. bei uns schon...
aber generell gilt ja immer noch:
wes brot ich fress.
des lied ich sing...
ausnahmen sollten die regel sein ;)