Kündigungsanhörung: Unterschrift durch 2. Stellvertreter?
BRV ist krank, SBRV im Urlaub. Per Geschäftsordnung haben wir einen 2. Stellvertreter. Gesetzlich ist ja nur einer vorgesehen.
Wir haben eine Kündigungsanhörung (keine Stellungnahme). Darauf ist vorgesehen die Unterschrift von BRV oder SBRV. Darf der 2. Stelli das auch unterschreiben oder ist das dann wieder anfechtbar?
Das ist vermutlich schon x-mal gefragt worden, aber mir fallen keine geeigneten Suchbegriffe ein...
Community-Antworten (7)
21.06.2024 um 16:56 Uhr
Der 2. Stelli darf unterschreiben.
Ihr dürft so viele Stellvertreter wählen, wie ihr wollt. Im Prinzip kann jedes BR Mitglied auch Stellvertreter sein.
21.06.2024 um 16:57 Uhr
Sag das nicht zu laut ?
Danke!
21.06.2024 um 17:49 Uhr
Allerdings braucht es vorher eine Sitzung zu der ordnungsgemäß eingeladen wurde und auf der ein gültiger Beschluss gefasst wurde. Egal ob BRV, SBRV oder 2. SBRV, ohne ordnungsgemäß gefassten Beschluss ist jede Unterschrift anfechtbar.
22.06.2024 um 19:56 Uhr
Wenn Nummer 1 und 2 verhindert sind (Krank, Urlaub) hat 3 die Leitung. Er/Sie beruft eine Sitzung mit entsprechenden Tagesordnung (inkl. die erforderliche Ersatzmitglieder). Anschließend nimmt der BR nach Anhörung des Zukündigenden ein Beschluss und überreicht diese entsprechend unterschrieben den AG.
24.06.2024 um 13:30 Uhr
seehas: Der Beschluss ist vorhanden und ordentlich dokumentiert, auch ist die grundlegende Info an die GF geflossen. Nur hat sich während 4 Wochen meines Urlaubs keiner darum gekümmert, dass Anhörungen auch mal unterschrieben werden sollten... Ich miste gerade aus.
24.06.2024 um 15:14 Uhr
das BAG hat ja schon entschieden, dass es nicht unbedingt der Schriftform bedarf, sondern dass es auch eine Textform sein kann (ggfls. auch Email). Diese benötigt dann ja keine Unterschrift, es muss für den AG nur klar ersichtlich sein von wem die Mail kommt. (7ABR 138/09 und 1ABR 93/07)
24.06.2024 um 16:43 Uhr
Die Personalabteilung möchte ihre heilige Zettelwirtschaft beibehalten ?
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