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Kündigung und Kündigungsanhörung/Folgen

D
DeinBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Anhörung des Betriebsrates bei einer Kündigung.

Folgende Sachverhalt:

  1. Der Arbeitgeber entscheidet sich für eine Kündigung
  2. Der Betriebsrat wird dazu ordnungsgemäß angehört
  3. Der Betriebsrat stimmt der Kündigung zu bzw. lässt die Frist verstreichen
  4. Der Arbeitgeber kündigt dem Mitarbeiter doch nicht, sondern lässt ein paar Wochen verstreichen.

a) Wie ist hier die rechtliche Lage? b) Darf der Arbeitgeber, den BR über eine Kündigung informieren und dazu anhören, ohne das Vorhaben dann durchzuziehen? c) Was sind hier die Folgen? d) Ist die Kündigung immer noch korrekt, wenn der AG erst nach vier Wochen kündigt? Ist dann immer noch die ursprüngliche Kündigungsanhörung gültig? e) Darf der AG einfach erneut eine Kündigungsanhörung auslösen??? (also zum selben MA)

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

11.12.2014 um 16:59 Uhr

Natürlich kann der AG den AN weiterbeschäftigen. Vielleicht hat ihn der BR überzeugt.....

Die Folgen? Der AN arbeitet weiter und weiß nun, was der AG von ihn hält.

Viele Wochen später - es kommt darauf an! Je länger die Anhörung zurückliegt, um so eher muss eine erneute Anhörung erfolgen.

Ein AG, der lieber auf der rechtssicheren Seite sein will, wird also ggf. eine erneute Anhörung des BR durchführen - und ja, dass kann er also tun.

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