Hallo beisammen,

eine kleine Frage zu einer Kündigungsanhörung.

Wir (eigenständige GmbH) gehören zur nordeuropäischen Einheit einer US-Mutter. Im Rahmen von Zentralisierungen werden die Aufgaben X ab Anfang nächsten Jahres in den Niederlanden gebündelt. Die Zentralisierungen und Umstrulturierungen wurden umfangreich vor geraumer Zeit beraten.

Allen Mitarbeitern in den nordeuropäischen Niederlassungen wurde angeboten nach NL zu gehen.

Eine hiesige Mitarbeiterin hat nun abgelehnt und wir haben jetzt die Kündigungsanhörung auf dem Tisch.

In der gleichen Abteilung arbeitet auch ein BRM, dass einen Aufhebungsvertrag abgelehnt hat. Diesem BRM wurde jetzt eine Projektarbeit auf den Leib geschneidert, die u.a. den Aufbau und Training der neuen Einheit in NL von Deutschland aus vorsieht mit Anteilen der alten Aufgaben.

Dieses BRM fragt nun, ob man der Kündigungsanhörung für die Kollegin mit der begründung widersprechen kann, dass es für sie ja auch möglich ist, von Deutschland aus zu arbeiten?

Ich denke, dass die Argumentation ins Leere läuft, da diese Sonderbehandlung auf Ihrem besonderen Kündigungsschutz beruht und sie somit nicht als Beispiel dienen kann.

Wie seht Ihr das?