Lohn, Gehalt und Lohnabrechnung
Moin,
evtl. kann mir ja jemand weiter helfen. Bei uns ist ein Engpass in der Lohnbuchhaltung, so dass es zur Zeit keine Lohnabrechnungen gibt. Die Kollegen äußern langsam ihren Unmut. Lohn und Gehalt wurde gezahlt aber in den seltensten Fällen korrekt. Man hat die Zahlungen vom letzten Monat wiederholt gezahlt, damit die Kollegen zunächst Ihr Geld kriegen. Unser Chef versucht das Problem zu lösen und Personal zu besorgen.
Klar ist in der Gewerbeordnung beschrieben ob und wann Lohnabrechnungen auszustellen sind. Frau Nahles hat ja für falsche Lohnzahlungen die 40€ Strafzahlung gesorgt. Doch was können wir als BR noch tun? Ist dies noch Individualrecht? Irgendwie gehts ja um die komplette Belegschaft. Und das schlimme ist, das abzusehen war das es zu Engpässen in der Lohnbuchhaltung kommt. Wie seht Ihr das?
Community-Antworten (10)
09.06.2017 um 13:04 Uhr
Wo ist denn im Moment das konkrete Problem?
Es klingt nicht so als wenn im Moment jemand in finanziellen Schwierigkeiten wäre.
09.06.2017 um 13:59 Uhr
Versucht Personal zu bekommen und findet niemanden? Da stimmt dann vielleicht das finanzielle Angebot nicht.
Macht Druck - selbst wenn es sich um individuelle Ansprüche handelt. Der BR ist über den § 80 BetrVG allemal in der Pflicht auf Problemlösung zu drängen.
Macht das Problem zum Thema einer Betriebsversammlung.
09.06.2017 um 14:32 Uhr
Das Problem ist, dass nicht der korrekte Lohn überwiesen wird und das der Nachweis per Lohnabrechnung nicht erfolgt.
Gruß
09.06.2017 um 15:04 Uhr
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird doch die korrekte Abrechnung nachgeholt?
So wie ich die Situation verstehe gibt es im Augenblick einen Engpass in der Lohnbuchhaltung. Der BR hat in der Vergangenheit davor gewarnt, der Arbeitgeber hat möglicherweise nicht ausreichend auf die Warnungen reagiert. Jetzt ist das Problem tatsächlich aufgetreten, der Arbeitgeber hat einen pragmatischen, und wie ich meine auch sachgerechten, Workaround gefunden indem er allen das selbe ausbezahlt hat wie im vergangenen Monat. Jetzt muss das Problem selbst schnellstens gelöst werden und die Arbeitnehmer bekommen eine Nachberechnung, hoffentlich noch diesen Monat.
Natürlich ist es Aufgabe des BR das Problem immer wieder anzusprechen und auf eine Lösung zu drängen. Der zweite Absatz in der Frage klingt mir aber irgendwie nach "Wie können wir dem Arbeitgeber jetzt einen reinwürgen?".
09.06.2017 um 17:50 Uhr
Richtig zusammengefasst. Aber wir wollen ihm keinen Reinwürgen, er kriegt schon Gelegenheit zum nachbessern. Wir sind ein BR der versucht gemeinsam mit dem AG zu Lösungen zu kommen, auch wenn es oft ein Kampf gegen Windmühlen ist. Trotz allem gibt es Kollegen, die an uns herantreten und wissen wollen was am besten zu tun ist.(Uns interessiert das ja nun auch) Und natürlich gibt es den ein oder anderen, der auf jeden Euro angewiesen ist. Zumal die Belegschaft ja mit Ihrer Arbeitsleistung in Vorleistung geht, ist es nur fair den geschuldeten Lohn rechtzeitig zu überweisen. Dennoch bleibt die Frage was für Möglichkeiten gibt es wenn der AG mit der Lohn und Gehaltsabrechnung nicht um die Kurve kommt. Bei Lohn und Gehalt denke ich dass da der Einzelne dies einfordern müsste. Denke das Ergebnis der Frage ist, dass es sich hier bei den Zahlungen sowie der Abrechnung um individualrecht handelt und da der Einzelne gefragt ist. Trotz allem sollte der BR dies Thematisieren.
Gruß
10.06.2017 um 19:36 Uhr
Wenn man das so liest, könnte man meinen, der Arbeitgeber habe gar nicht gezahlt!
Ok, dann muss der Arbeitnehmer ausrechnen, was ihm für diesen Monat zustand (brutto), zieht davs vom Arbeitgeber bereits abgerechnete Brutto ab, holt sich im Bürofachmarkt zwei Formulare "Mahnbescheid Arbeitsgericht" (nicht das für das Amtsgericht!), füllt eines davon aus, stellt fest dass man sich mehrmals verschrieben hat, füllt dann das zweite richtg aus und wirft dieses in den Briefkasten des zuständigen Arbeitsgerichtes ein (merke:Vertraue wichtige Dinge niemals der gelben Poat an!). Dasnn bekommt man noch eine Rechnung über geschätzt 70 € die man bezahlen muss und dann wird der Mahnbeschei dem Arbeitgeber zugestellt. Dieser kann dem Mahnbeschei wirdersprechen, dann muss man das Ganze noch vor Gericht ausfechten (das kann man aber bereits mit dem Mahnbescheid initiieren). Nach 6 Monaten hat man dann seine 47,- € um die es geht (und die der Arbeitgeer ansonsten vermutlich mit nur einem Monat Verzögerung gezahlt hätte).
12.06.2017 um 19:29 Uhr
Moin, danke erst mal für die Info. Ich sehe schon in welche Richtung das geht....Aber wir sind ein Handwerksbetrieb, wo diverse Zulagen auf Grund von Mehrstunden oder Reisetätigkeit fällig sind, so dass da einige Euros zusammen kommen. Um eine Handvoll geht, geht es da in den seltensten Fällen. Trotzdem Danke erstmal...
13.06.2017 um 01:29 Uhr
Diese Zulagen sind doch vermutlich im Vormonat in ähnlicher Höhe angefallen?
Und falls es tatsächlich Fälle gibt in denen wegen außergewöhnlich hoher finanzieller Vorleistungen das Geld knapp wird, was spricht dann dagegen dass diese Kollegen den BR ansprechen und dieser freundlich auf den Arbeitgeber zugeht?
13.06.2017 um 10:12 Uhr
Moin, die Zulagen sind variabel, da die Einsatzplanung ja auch variiert. Es kann ja auch sein, das man am Standort eingesetzt wird, da dort gerade der Bedarf da ist. Aber egal.... ...Wir sind ja in Kontakt mit dem AG, der Umgang ist auch soweit i.O. Es kommt halt leider nur Schulterzucken. Es scheint als wäre er überfordert, da er keine kurzfristige Lösung parat hat. Und die Kollegen treten natürlich an uns ran und sind der Meinung der BR macht das schon. Wir wollen die Kollegen halt nicht im Regen stehen lassen. Daher die Frage der Möglichkeiten wie der BR reagieren kann.
13.06.2017 um 16:17 Uhr
Warum gehen die Kollegen, die eine große Differenz sehen nicht einfach zum Chef und tragen ihm das vor. Dann kann man sich ja auf einen weiteren Abschlag einigen, den der Chef wohl auch ohne Lohnbuchhaltung bezahlen kann. Wenn der Kollege Angst hat vor seinem Arbeitgeber, dann kann ihn ja ein Betriebsrat begleiten.
Ist die Firma aber in einer finanziellen Schieflage und es ist mit Konkurs zu rechnen, sollten die Kollegen ausstehende Zahlungen möglichst sofort einklagen, damit ihre Ansprüche nicht in die Konkursmasse wandern. Dazu geht man am besten zum zuständigen Arbeitsgericht und lässt sich dort auf der Gerichtsstelle helfen.
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