Erstellt am 19.12.2012 um 20:48 Uhr von leserin
In § 108 GewO steht doch klar was enthalten sein muss. Wo findest Du dort deine Forderungen??
Erstellt am 20.12.2012 um 09:20 Uhr von rkoch
> Kann ich ein Recht darauf eine detaillierte Lohnabrechnung zu erhalten, wann ich an
> welchen Tag wie viele Stunden ich gearbeitet habe ?
Grundsätzlich JA! Die Abrechnung soll den AN in die Lage versetzen die Richtigkeit der Abrechnung nachvollziehen zu können. Dazu muss sie so transparent sein, dass der AN ohne weitere Kenntnisse die Sache nachrechnen kann. (vgl. 5 AZR 665/06 Rn. 24) Das ergibt sich aus §108 GewO: "Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten.". Es ist die ZUSAMMENSETZUNG, eben auch nach täglich geleisteter Mehrarbeit oder z.B. Kurzarbeit, die hier nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden muss.
Insofern ist eine detaillierte Aufschlüsselung dann NICHT erforderlich, wenn sie ohnehin keinen Einfluss auf das gezahlte Engelt hat. Das ist z.B. der Fall, wenn die Zeiten auf ein Zeitkonto verrechnet werden. Da die auf diesen Konten gebunkerte Zeit ja aber ebenfalls eine Schuld des AG gegenüber dem AN (bzw. umgekehrt bei Minus-Ständen) darstellt, ist i.d.R. auch die Entstehung der dortigen Salden nachvollziehbar darzulegen, zumindest muss der AN Zugriff auf seine Zeitdaten und deren Differenzrechung zugreifen können. Das ergibt sich nicht aus §108 GewO, sondern ist eine typische Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag. Ebenso wie der AN verpflichtet werden kann, seine Arbeitsleistung detailliert zu belegen (Zeitnachweis) gilt vergleichbares umgekehrt für den AG. Insofern gilt hier nicht die Textformerfordernis.