Hallo
Folgender Sachverhalt

Ein ordentliches Betriebsratsmitglied hat den Vorsitzenden mitgeteilt,
das er an der nächsten BR-Sitzung wegen Freizeitausgleich nicht teilnehmen wird.
Der Vorsitzende lädt ein Ersatzmitglied ein. (soweit alles in Ordnung )
Am Tag der Betriebssatzsitzung ist das ordentliche Mitglied dennoch in der Arbeit erschienen,
( der Chef hat ihn gebeten zu kommen ,weil jemand krank wurde )
Morgens um ca. 7:00 Uhr sagt er zu Vorsitzenden das er nun doch an der Sitzung um 13:00 Uhr teilnehmen wird.
Der Vorsitzende sagt zu Ihm das er schon ein Ersatzmitglied eingeladen hat und Er bei dieser Betriebsratssitzung nicht teilnehmen könne.
Nun ist in unserem Gremium wegen dieser Vorgehensweise ein Streit entbrannt, ich bin der Auffassung das das ordentliche Mitglied teilnehme darf .
Das Ersatzmitglied muss wieder ausgeladen werden.Der BR-Vorsitzender behauptet das gegenteil

Nun wüsste ich gerne von euch wer recht hat,am besten mit den passenden §

danke