GBR verhandelt BV ohne Mandat - Gültigkeit?
Der Gesamtbetriebsrat verhandelt eine Betriebsvereinbarung, ohne dass von allen lokalen Gremien Mandate zur Verhandlung und Abschluss vorliegen. Beim Beschluss für den Abschluss der BV haben auch die Abgesandten der „mandatlosen“ lokalen Gremien mit abgestimmt.
Ist dieser Beschluss gültig? Falls ja,gilt die BV dann auch für die Betriebe,wo der lokale BR kein Mandat erteilt hat?
Community-Antworten (11)
20.06.2024 um 23:15 Uhr
Der GBR benötigt kein Mandat, wenn er etwas verhandelt, das offensichtlich in seine Zuständigkeit fällt. Ob das hier der Fall ist, kannst nur Du entscheiden.
20.06.2024 um 23:41 Uhr
Es ist kein Thema,was originär in seine Zufälligkeit fällt.
Die Frage ist: Gilt der Beschluss,welcher die Abgesandten verhandelt haben,für dessen lokales Gremium,auch wenn die vom Thema überhaupt nichts wissen und kein Mandat erteilt haben?
20.06.2024 um 23:44 Uhr
meinst du eine GBV oder eine nach §50 Abs. 2 BetrVG vom BR auf den GBR Verhandlung einer lokalen BV?
21.06.2024 um 00:03 Uhr
Die BV soll für das gesamte Unternehmen gelten,sonst macht es keinen Sinn. Muss ich das Thema dann nicht erst mit einem Mandat an den GBR zu einem GBR Thema machen?
21.06.2024 um 00:13 Uhr
das wäre dann eine GBV und nach §50 Abs. 1 BetrVG: "Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können; seine Zuständigkeit erstreckt sich insoweit auch auf Betriebe ohne Betriebsrat. Er ist den einzelnen Betriebsräten nicht übergeordnet."
der lokale ist bei solchen Sachen direkt raus. Indirekt kann man einfluss nehmen, indem man die nicht auf Linie entsanden ablöst und neu entsendet.
Was du mit "Beim Beschluss für den Abschluss der BV haben auch die Abgesandten der „mandatlosen“ lokalen Gremien mit abgestimmt." meinst, müsstest du nochmal erklären!
21.06.2024 um 01:56 Uhr
"Was du mit "Beim Beschluss für den Abschluss der BV haben auch die Abgesandten der „mandatlosen“ lokalen Gremien mit abgestimmt." meinst, müsstest du nochmal erklären!"
Angenommen es gibt 5 BR-Gremien. 3 davon haben ein Mandat erteilt, das sich der GBR um die Angelegenheit kümmern soll. Die anderen 2 Gremien haben das nicht gemacht. Nun hat der GBR eine BV verhandelt und die BRM der 2 Gremien die kein Mandat erteilt haben, haben bei dem Beschluss trotzdem mit abgestimmt.
21.06.2024 um 02:12 Uhr
Die BV soll für das gesamte Unternehmen gelten,sonst macht es keinen Sinn. Wie du es beschreibst, wird es nicht im gesamten Unternehmen gelten, nur für die Betriebe die es nach §50 Abs. 2 BetrVG übertragen haben.
Muss ich das Thema dann nicht erst mit einem Mandat an den GBR zu einem GBR Thema machen? jein, wenn keine ordinäre Zuständkeit besteht, dann muss es übertragen werden, wenn er Zuständig ist, entscheidet er allein, ob es den Lokalen gefällt oder auch nicht.
Beim Beschluss für den Abschluss der BV haben auch die Abgesandten der „mandatlosen“ lokalen Gremien mit abgestimmt. Das ist so richtig, weil ja der GBR ist, an den es übertragen wurde und das fasst seine Beschlüsse mit Beteiligung aller Mitglieder.
Ist dieser Beschluss gültig? ja
Falls ja,gilt die BV dann auch für die Betriebe,wo der lokale BR kein Mandat erteilt hat? nein, wenn es nicht in die ordinäre Zuständigkeit des GBRs fällt und per §50 Abs. 2 BetrVG übertragen wurde nur die, die das Mandat an den GBR gegeben haben.
21.06.2024 um 08:57 Uhr
Anscheinend sieht der GBR hier ja seine Zuständigkeit. Sonst hätte er es ja nicht verhandelt. Im Zweifel muss die Zuständigkeit geklärt werden. Notfalls auch vor Gericht.
Was auch sein kann, dass in der BV genau geklärt ist, für welche Betriebe sie zuständig ist.
21.06.2024 um 10:06 Uhr
Was ich mit "Beim Beschluss für den Abschluss der BV haben auch die Abgesandten der „mandatlosen“ lokalen Gremien mit abgestimmt." hat celestro korrekt erklärt.
Dann ist meine Frage beantwortet: Die verhandelte BV hat nur Gültigkeit für die Betriebe, die auch ein Mandat erteilt haben. Dann können die restlichen Betriebe nur noch einen Heilungsbeschluss durchführen, damit die auch von der BV profitieren können.
Vielen Dank euch!
21.06.2024 um 14:59 Uhr
Dann können die restlichen Betriebe nur noch einen Heilungsbeschluss durchführen, damit die auch von der BV profitieren können.
Das Wort "Heilungsbeschluss" klingt komisch, kenne ich nur wenn ich einen Fehler (Fehlende Ladung usw.) wieder gut machen will, aber es war ja kein Fehler in der Beschlussfassung sondern im "Denken"
Ob das nochträglich noch geht, da in der BV ja definiert ist, für wen das gilt, der AG muss es ja auch noch unterschreiben.
25.06.2024 um 16:42 Uhr
Nach meinem Verständnis kann man nur etwas "Heilen", was unwirksam war. Und der Beschluss aus dem GBR war ja legitim.
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