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Fehlendes Mitglied im GBR

M
MightyRun
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Wir sind ein 7er BR-Gremium und haben in unseren Gbr 2 Mitglieder entsendet. Nun hat einer davon das Mandat im Gbr niedergelegt. Auch die Ersatzmitglieder in den Gbr haben ihr Mandat niedergelegt. Momentan ist es so, das alle Mitglieder bis auf einen das Mandat im Gbr niedergelegt haben. Wie geht es nun weiter? Bleibt der eine automatisch alleine im Gbr? Oder kann man normale EM des BR in den Gbr berufen? Oder muss der BR-Vorsitzende einen in den Gbr delegieren? Freue mich auf Eure Antworten.

Liebe Grüße, Maik

1.86008

Community-Antworten (8)

R
rtjum

04.03.2011 um 09:57 Uhr

Hallo,

soll heißen von 7 BR ist einer bereit im GBR mitzuarbeiten? Sorry, aber schwaches Bild! Ein EBRM kann wohl nicht in den GBR geschickt werden, der BR-Vorsitzende kann auch niemanden delegieren, sprecht in der nächsten Sitzung darüber und findet jemanden der als zweites mitgeht, ansonsten geht der andere Delegierte halt allein und stimmt für euch komplett ab. GBR-Arbeit ist wichtig, in meinen Augen genauso wichtig wie die "normale" BR-Arbeit denn

  1. man bekommt mit was in den anderen Standorten läuft
  2. man kann Einfluß nehmen auf Vorgänge auf Konzernebene und kann evtl gute eigene Ideen einbringen
  3. man lernt neue interessanten Leute/Kollegen kennen und bekommt selbst immer wieder neue Ideen mit auf den Nachhauseweg.

Also überwindet euch!

Gruß rtjum

M
MightyRun

04.03.2011 um 10:09 Uhr

Danke rtjum für deine schnelle Antwort. Ein schwaches Bild ist es wirklich. Aber man kann die Leute ja nicht zwingen. Wir werden das bei der nächsten Sitzung nochmal besprechen.

Gruß, Maik

G
gallocampo

04.03.2011 um 10:54 Uhr

Moin!

Ob nun schwach oder nicht, ist ja wurscht. Hilft keinem weiter.

Der BR kann bis zu zwei Mitglieder zum GBR entsenden. Das bedeutet nicht, dass er das muss. Macht einfach einen Beschluss, dass ihr vorläufig nur noch einen zum GBR entsenden wollt, informiert den Arbeitgeber und den GBR-Vorsitzenden darüber und gut ist.

Zur Not könnt ihr das gegenüber dem Arbeitgeber noch kaschieren, weil ihr vielleicht zu der Auffassung gelangt sein könntet, dass es in der derzeitig angespannten wirtschaftlichen Lage (bla bla bla) ein Zeichen des BR ist, Reisekosten einzusparen.

Aus der Not - soweit es geht - eine Tugend machen.

In einem Jahr sieht es vielleicht anders aus und ihr schickt wieder zwei los.

Gruß gallocampo

P
Petrus

04.03.2011 um 13:52 Uhr

@gallo:

Der BR kann bis zu zwei Mitglieder zum GBR entsenden. Das bedeutet nicht, dass er das muss. Das steht in §47(2) BetrVG aber anders. Und in Absatz 3 steht zusätzlich noch, dass er sogar zwei Ersatzdelegierte bestellen muss.

@rtjum

ansonsten geht der andere Delegierte halt allein und stimmt für euch komplett ab. Der erste Teil stimmt - der zweite leider nicht - der jeder der beiden Delegierten hat nur die halbe Stimmanzahl seines Standortes. Fährt kein zweiter (warum auch immer), fallen die entspechenden Stimmen unter den Tisch.

R
rtjum

04.03.2011 um 15:14 Uhr

oha, siehste mightyrun noch ein grund mehr einen zweiten zu finden. petrus hat wohl recht obwohls bei uns im gbr laxer gehandhabt wird daher auch meine fehlinterpretation.

@petrus danke für die richtigstellung

P
paula

04.03.2011 um 17:40 Uhr

rtjum

Euer GBR sollte mal darüber nachdenken wie rechtlich belastbar solche "laxen" Beschlüsse sind

R
rtjum

04.03.2011 um 19:58 Uhr

wie immer und überall, wo kein kläger da kein richter.

P
paula

05.03.2011 um 04:55 Uhr

Tja das geht so lange gut bis der AG diese Möglichkeit erkennt und im richtigen Augenblick für sich nutzt

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