BR möchte Mandat zur Entsendung in den GBR ändern
hallo,
ich bin mitglied der br, gbr und gba, nun möchte der br-vorsitzende mich dazu bringen, das ich mein mandat für den gbr niederlege und damit eine neuwahl der personen hervorrufen.
ich habe den br in 2011 ins leben gerufen und wurde bei der wahl mit den 2. meisten stimmen gewählt. nach der wahl wurde die konstituierende sitzung gemacht, wo ich jedoch nicht mit in den vorsitz gewält wurde. mir wurde schon vor der sitzung von einem mitglied berichtet das die anderen mitglieder hinterrücks was drehen das ich nicht in den vorsitz komme.
so sollte es dann auch kommen. weder den 1., 2. und den 3. vorsitz konnte ich gewinnen. jedoch wurde ich als mitglied für den gbr einstimmig bestätigt. zusammen mit dem 1. vorsitzenden vertreten wir nun unsere niederlassung im gbr.
seite heute versucht nun der 1. vorsitzende mich dazu zubewegen das gbr mandat niederzulegen, andernfalls würde er auch der nächsten sitzung einen top "abwahl der gbr mitglieder" in die tagesordnung aufnehmen. für mich steht das eigentlich nicht zur debatte, wir haben bisher nur 2 grb sitzungen gehabt, bei der ich mich zu einer gbv zwei mal eintahlten habe, da diese schon seit anfang 2010 in arbeit ist und nicht gänzlich an anderen kollegen vorbeigehen wird ( optimierung von arbeitsabläufen / event. entlassungen). mir wird nun vorgeworfen nicht im sinne der kollegen zu handeln und aus persönlicher sicht zu aggieren in diesem punkt. mich würde diese gbv aber nicht mal betreffen !
nun steh ich vor der frage soll ich zurück treten oder es auf eine abwahl ankommen lassen? für mich stellt sich bisher alles so dar als würde der gesammte br gegen mich arbeiten.
freu mich auf eure antworten.
Community-Antworten (2)
08.12.2011 um 10:21 Uhr
ich würde nicht zurücktreten. Dafür das Ihr noch neu seit, kommt ganz schon viel Wadenbeißerei rüber. Wer steckt denn dahinter? Der AG?
weder den 1., 2. und den 3. vorsitz konnte ich gewinnen< - was ist denn das. Da seit Ihr wohl ertwas falsch aufgestellt. Es gibt nur einen BRV und einen Stellvertreter.
08.12.2011 um 15:38 Uhr
@gironimo
du kannst den Stellvertreter des Stellvertreters wählen.
Wenn du weiter machen willst lass es drauf ankommen, es gibt ja nichts zu verlieren.
Verwandte Themen
GBR Entsendung
Hallo allwissende, benötige mal eure Hilfe. Im Mai wurden bei uns 2 BR Mitglieder zum GBR entsand. Weiterhin wurden je 3 BR Mitglieder für jeden entsendeten als Ersatzmitglieder gewählt. Nun sind d
Fehlendes Mitglied im GBR
Hallo! Wir sind ein 7er BR-Gremium und haben in unseren Gbr 2 Mitglieder entsendet. Nun hat einer davon das Mandat im Gbr niedergelegt. Auch die Ersatzmitglieder in den Gbr haben ihr Mandat niederg
Kündigung - Betriebsratsanhörung bei gewerkschaftlich entsendetem Wahlvorstandsmitglied - §102 oder §103 BetrVG ?
Hallo, Ich wurde von einer Gewerkschaft als zusätzliches Mitglied Gemäß §16 BetrVG abs. 1, in den Wahlvorstand entsendet. Das wurde dem Vorsitzenden des Wahlvorstands auch schriftlich mitgeteilt. Zwe
Entsendung
Ist eine Entsendung von Arbeitnehmern innerhalb einer Konzernstruktur in Deutschland möglich? Dabei geht es um den Begriff Entsendung im Arbeitsrecht. Hierbei wird vom Arbeitgeber um Zustimmung für e
Übergangsmandat an GBR übergeben -erlischt das Übergangsmandat für den GBR mit dem Ende des Übergangsmandats des BR?
Hallo BR Kollegen, wir haben ein riesen Problem....wird ein bischen kompliziert es zu erklären.. Also, am 01.02.05 wurde unser Versandzentrum an einen großen Dienstleister outgesourct. Unsere alte F