W.A.F. LogoSeminare

Übergangsmandat an GBR übergeben -erlischt das Übergangsmandat für den GBR mit dem Ende des Übergangsmandats des BR?

A
Aicha97
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR Kollegen, wir haben ein riesen Problem....wird ein bischen kompliziert es zu erklären.. Also, am 01.02.05 wurde unser Versandzentrum an einen großen Dienstleister outgesourct. Unsere alte Firma hat zum 30.06.05 Insolvenz angemeldet. Daraufhin hat uns unsere neue Firma im Juli mitgeteilt, das das das Versandzentrum stillgelegt, und für alle MA bis Ende August Kündigungen ausgesprochen werden soll. Da unser Übergangsmandat Ende Juli endete, haben wir als Rest BR einen Beschluß gefasst, nach §50 Abs. 2 die Angelegenheit an den GBR zu übergeben. Unsere Neuwahlen standen zum 17.08.05 an. Die Kündigungen gingen dann am 11.08.05 raus, ohne den GBR anzuhören. Wir haben nun folgendes Problem..... Unsere GL legt es so aus, das unser Mandat am 31.07. geendet hat und somit auch das Mandat das wir an den GBR übergeben haben. Also wäre lt. GL unser Standort zu dem Zeitpunkt Betriebsratslos gewesen. Somit bräuchten sie auch keine Verhandlungen führen oder den GBR anhören. Stimmt es wirklich, das auch das Mandat des GBR erlischt? Gibt es vielleicht Arbeitsgerichtentscheidungen oder ähnliches? Bitte helft uns, es wäre wirklich sehr sehr dringend.

5.03205

Community-Antworten (5)

B
Bernd

20.09.2005 um 02:15 Uhr

Aicha97,

zuallererst einmal: Einen (Übergangsmandats-)BR der seine wichtigste Pflicht derart vernachlässigt hat nun wirklich kein Betrieb verdient, egal was er in einem früheren Leben verbrochen hat!

Fitting schreibt, etwas kryptisch, "Trotz der Beauftragung bleibt der BR Träger des MBR"

A
Aicha97

20.09.2005 um 09:31 Uhr

Hallo Bernd,

vielen Dank für Deine netten Worte. Folgendes: Als wir in die andere Fa. übergegangen sind, wollten wir Wahlen einleiten. Das Problem..es haben sich 3 MA für das Amt bereit erklärt. Und das waren wir vom Übergangsbetriebsrat. Die Vorwürfe sind hier überflüssig. Wie soll man bitte wählen, wenn man nicht genug Kandidaten hat. Das es dann später tatsächlich zu Wahlen kam, war die Situation, das unsere Fa. eine evt. Betriebsstillegung angekündigt hat.

B
Bernd

20.09.2005 um 09:50 Uhr

Aicha97,

der übergangsmandatierte BR hat nicht Wahlen einleiten zu "wollen", sondern er hat sie einzuleiten! Wenn er dies nicht tut, so handelt er pflichtwidrig!

Es ist tatsächlich ein bekanntes Phänomen dass Belegschaften im Falle einer drohemdem Betriebsänderung plötzlich einen BR wünschen der in dieser Zeit dann nicht mehr zu realisieren ist (und schon gar nicht rechtzeitig handlungsfähig würde).

A
Aicha97

20.09.2005 um 11:13 Uhr

das wir nicht handlungsfähig sind, ist mir auch klar.. Meine ursprüngliche Frage war ja auch eine andere! Endete das Mandat, das wir an den GBR übertragen haben, auch zum 31.07.?

B
Bernd

20.09.2005 um 21:32 Uhr

Aicha97,

sofern das Mandat überhaupt wirksam übertragen wurde (woran ich meine Zweifel anmelden möchte), gilt das, was ich schgon am 20.09. um 00:15 geschrieben habe: "Trotz der Beauftragung bleibt der BR Träger des MBR"

Ihre Antwort