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BR3 Seminar ohne Kostenzusage

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Mcboy88
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe jetzt letzte Woche das BR3 Seminar besucht. Der Beschluss wurde am 28.2 beschlossen und dem AG mitgeteilt. Woche für Woche keine Stellungnahme. An der Monatsbesprechung kam er auf die Idee, dass die Inhalte ihm fehlten. Sofort vor Ort ausgehändigt. Immer noch keine Rückmeldung. Dann kam nur ein plumper Satz “das zahle ich nicht, ist nicht erforderlich“ Ich besuchte dennoch das Seminar, denn eine zeitliche Freistellung war im Dienstplan gewährt worden. Anwalt:“ es wird anschließend über ein Arbeitsgericht entschieden“ Wie sieht ihr das? Der AG muss Grundlagen Seminare zahlen. Der AG ist nicht im Recht die Erforderlichkeit feststellen zu wollen

Viele Grüße

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Community-Antworten (7)

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gironimo

04.06.2017 um 23:07 Uhr

Na wenn du einen Anwalt eingeschaltet hast, wird der schon wissen was zu tun ist.

Sicher, Grundlagenseminare stehen jedem BR zu. Es kommt natürlich auf die Inhalte und nicht auf den Titel an.

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Mcboy88

04.06.2017 um 23:33 Uhr

Ja, der Anwalt wurde bisher nur informiert über das Verhalten des AG. Der Titel ist für BR 3 teilweise unterschiedlich bei den Anbieter. BV und Mitbestimmung war der Hauptinhalt des Seminars. Sobald die erste Mahnung kommt, wird gehandelt.

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UliPK

05.06.2017 um 00:02 Uhr

“das zahle ich nicht, ist nicht erforderlich“ Kommt des öfteren vor das die Arbeitgeber vor den Kosten eines Seminars zucken. In diesen Fall hat der Arbeitgeber so gut wie gar keine Handhabe mehr. Frühzeitig Mitgeteilt wann und wo und was und auch noch die Freistellung genehmigt.Was will man mehr. Also wenn BV und Mitbestimmung keine Grundlagen sind dann weiss ich es auch nicht mehr. Er wird zahlen müssen. Frage ist nur ob er sich auch noch eure Anwaltskosten aufhalsen möchte, kannst du ihm ja mal mitteilen.

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Mcboy88

05.06.2017 um 00:55 Uhr

Wahre Worte. Er wird die Kosten des Rechtsanwalts gerne übernehmen. Er braucht das anscheinend. Nun mein nächstes Seminar habe ich bereits gewählt. Nächster Punkt ist, er will keine Bücher des BetrVg mit Kommentar für uns zahlen.. Also der reinste Kindergarten....

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UliPK

05.06.2017 um 01:30 Uhr

Auch dieses wird er bezahlen dürfen und einige andere Sachmittel auch. Und da er es so gerne macht kann er auch hier die kosten für den Anwalt mit übernehmen. Aber immer daran denken das ihr auch die dafür nötigen Beschlüsse fasst, nicht das er euch deswegen einen reindrücken kann.

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Mcboy88

05.06.2017 um 01:40 Uhr

Beschlüsse fassen wir für alles immer ordnungsgemäß. Nur die Beschlüsse haben für den AG keine Bedeutung, so wie wir als BR für ihn nicht..... nach ein paar Verfahren wird es sich hoffentlich ändern!

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UliPK

05.06.2017 um 01:44 Uhr

Na da sei aber vorsichtig. Beschlüsse müßt ihr schon fassen wenn ihr einen Anwalt beauftragt und dadurch Kosten entstehen. Nehme mal an das ihr ein frischer BR seit. Dann ist es das normale abtasten. Wenn dem nicht so ist dann Oh-Ha. Aber so wie du schreibst scheint ihr das ja im Griff zu haben.?

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