Erstellt am 14.01.2015 um 09:01 Uhr von martinez
Morgen,
er kann dies nicht verbieten..
macht einen ordentlichen Beschluss und bucht das Seminar.
Wenn der Chef was dagegen machen will kann er innerhalb von 2 Wochen vors Gericht gehen und hier versuchen dies zu verhindern.
Da wird er allerdings schlechte Chancen haben.
Also. Beschluss, Buchen, AG informieren und abwarten.
Wenn nichts kommt vom Gericht das der Chef recht hat einfach das Seminar besuchen.
Wenn Chef jetzt sagt in dieser Woche ist es schlecht wegen betr. Interessen, dann bucht es halt auf eine andere Woche, dies wäre möglich. aber einfach sagen geht nicht und man kann es nie machen ist nicht drin.
Gruß
Erstellt am 14.01.2015 um 09:17 Uhr von Pickel
Das übergeordnete betriebl. Interesse muss ja eine temporäre Geschichte sein. Wenn der Chef also tatsächlich nachvollziehbare Punkte hat, würde ich hier kompromissbereit sein und im Gegenzug mir die Zusicherung für einen anderen nahen Termin holen.
Erstellt am 14.01.2015 um 09:34 Uhr von gironimo
>übergeordnetes betriebliches Interesse< das ist absoluter Blödsinn. Betriebliche Interessen können nicht dem Anspruch aus einem Gesetz übergeordnet sein.
Du solltest auf Deinen Anspruch aus dem § 37 BetrVG bestehen und dem AG ggf. Rechtsmittel androhen.
Außerdem könntest Du Dich an den Seminaranbieter wenden. Die haben in der Regel eine Reihe von BAG-Urteilen und sonstige Publikationen bereit, die Du ggf. dem AG zukommen lassen kannst.
Erstellt am 14.01.2015 um 10:19 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Betriebliche Interessen können nicht dem Anspruch aus einem Gesetz übergeordnet sein."
Sie sind ja auch den gesetzlichen Ansprüchen nicht übergeordnet, sondern das Gesetz selber ordnet sich da im gewissen Umfang unter. Siehe dazu § 37 (6) S. 3-6 BetrVG.
Da es sich anscheinend um ein Grundlagenseminar handelt, spricht man in dem Gespräch nicht über das "ob", sondern nur über das "wann". Einzige Ausnahme: Der Arbeitgeber teilt einem in dem Gespräch mit, dass er gerade einen Insolvenzantrag gestellt hat. Dann müsste man den Kostenbeschluss wohl nochmals dem Insolvenzverwalter mitteilen.
Erstellt am 14.01.2015 um 12:56 Uhr von moreno
@Martinez wieso Gericht? Der AG hat doch nicht die Notwenigkeit des Seminars angezweifelt. Wenn er meint, das die betrieblichen Belange im Beschluss nicht berücksichtigt worden sind kann er die Einigungsstelle anrufen. Dies würde ich ihm als Betriebsrat mitteilen und dann sieht man ja wie wichtig ihm die Anwesenheit vom BRV ist ;-).
Im Vorfeld zum Beschluss sollte der Termin natürlich mit dem Vorgesetzen abgesprochen sein dies sollte als Argument reichen!
Geht es wirklich nur um eine kurzfristige Verschiebung kann man ja sich immer einigen BR2 Seminare gibt's ja genügend.
Erstellt am 14.01.2015 um 16:15 Uhr von Pickel
"übergeordnetes betriebliches Interesse< das ist absoluter Blödsinn. Betriebliche Interessen können nicht dem Anspruch aus einem Gesetz übergeordnet sein."
Gironimo du hast wirklich die ganz merkwürdige Eigenschaft, BR-Rechte immer aus dem entferntesten Winkel benennen zu können, offensichtliche Grenzen aber einfach auszublenden.
Das Gesetz selber regelt doch ganz klar den Vorrang wichtiger betrieblicher Interessen, wie willst du diesem Punkt komplett widersprechen? Ob das betriebliche Interesse de facto besteht wäre ein anderer Punkt, darauf gehst du nicht ein...