Rückzahlung von Seminargebühren - wenn man Amt als BRV aufgibt?
Hallo, "Gleichgesinnte"... ;-))
Leider muß ich Anfang nächsten Jahres mein Amt als BR.-Mitglied und BR.-Vorsitzender aus privaten und gesundheidlichen Gründen aufgeben. Nun hatte ich Ende September noch ein Seminar der W.A.F. (BR3) besucht. Muß ich damit rechnen, meinem Arbeitgeber die Kosten für das Seminar zu erstatten, vielleicht auch teilweise? Schon mal vielen Dank für die Antworten!
Gruß, EmBe
Community-Antworten (4)
04.12.2008 um 18:16 Uhr
Hi EmBe, also ich konnte darüber nix finden. Das wäre auch sehr ungewöhnlich und wenn es so wäre, dann würde ich dagegen an gehen. Das kann nicht sein. Du bist ja schließlich "noch" im Amt.... Gruß whosdrunk
04.12.2008 um 19:57 Uhr
Hallo whosdrunk
So lange ich noch in Amt und Würden bin, ist die Sachlage klar. Mir geht es auch mehr um die Zeit danach, sprich nach meinem Abschied aus dem BR. voraussichtlich zum 01.03.2009
Mein AG weiss noch nichts von seinem "Glück", könnte mir aber gut vorstellen, da er schon Theater gemacht hatte, als es um die Seminarkosten ging (viel zu teuer, blablabla...) alles versucht, sich das Geld wiederzuholen. Wäre interessant zu erfahren, ob es da irgend eine Rechtsprechung gibt.
04.12.2008 um 20:17 Uhr
@EmBe, zum Zeitpunkt Deines Seminarbesuchs, wusstest Du doch noch nichts von Deinen privaten und gesundheitlichen Problemen, dementsprechend kann es doch auch keine Rückzahlung geben. Dementsprechende Urteile sind mir nicht bekannt.
04.12.2008 um 20:17 Uhr
@EmBe Vielleicht hilft dir das weiter, ein Urteil über ein Seminar, dass 4 Wochen vor Amtsende gemacht wurde, es handelt sich zwar um ein Seminar nach § 37,7 BetrVG, gibt aber einen Einblick darauf, dass Kosten (wie dort die Lohnfortzahlung) vom AG erstattet werden müssen, wenn das Seminar für die Arbeit erforderlich ist. Soweit ich das beurteilen kann, ist die Zeit die du noch im BR bist, lang genug. Schulungskosten sind nun mal vom AG zu tragen und du machst es ja nicht kurz vor Ultimo. Wenn ich noch so frech sein darf.......wenn du es erst irgendwann im nächsten Jahr verkündest, ohne zu erwähnen, dass du schon eine Weile mit diesem Gedanken spielst, wer soll dir da was können. Ich habe auch noch nie gehört, dass ein AG damit durchgekommen ist, Geld für eine Schulung zurückzufordern.
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