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Lohnerhöhung und Einstellung

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Tom22
Jun 2024 bearbeitet

Hallo wer hat Ahnung? Wir haben einen. Anhörungsbogen zu Einstellung und Lohnerhöhung nach Betr. VG 99 bekommen. Nun möchten wir die Gründe für die Einstellungen und der Lohnerhöhung wissen. Der Arbeitgeber kommuniziert uns gegenüber immer das es keine Lohnerhöhungen gibt. Da wir auf unsere Fragen keine Antwort bekommen, möchten wir gerne wissen ob dies ein Grund wäre diesen Antrag zurück zuweisen bis unsere Fragen beantwortet werden. Es gibt bei uns im Unternehmen Kollegen die auch nach einer Lohnerhöhung gefragt haben, aber leider bisher keine Antwort bekommen haben!

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Community-Antworten (4)

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Olav HB

19.06.2024 um 13:41 Uhr

Schauen wir doch mal ins BetrVG, §99 (1) Satz 1

"(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben;"

Es heißt hier "hat der Arbeitgeber...", also nicht nach Lust und Laune, sondern ohne Wenn und Aber. Ich würde mein BR vorschlagen, den Antrag aufgrund mangelnder Information abzulehnen und dem AG folgendes Mitzuteilen:

"Sehr geehrte Damen und Herren, leider können wir Ihren Antrag vom DATUM mangels erforderlichen Information nicht abschließend beraten. Wir bitten darum um Vorlage folgende Unterlagen ..."

Dann ist der AG wieder am Zug und solange der die Information nicht gibt, gibt es keine Zustimmung oder Ablehnung. Die Zustimmungsfiktion mangels Antwort kommt nicht zum Tragen, da der Antrag unvollständig gewesen ist. Eine Zustimmungsersetzung beim Arbeitgericht wird ebenfalls scheitern, solange der AG seine Informationspflicht nicht nachkommt.

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Catweazle

19.06.2024 um 14:30 Uhr

Der Arbeitgeber muss die Unterlagen vorlegen die für die Einstellung relevant sind. Der Grund warum er das machen will gehört nach m. M. nicht dazu. Mir fällt auch kein Grund ein nach dem der BR der Einstellung widersprechen könnte. Die vermeintliche Lohnerhöhung ist wohl eher ein frei azsgehandeltes Gehalt.

OH
Olav HB

19.06.2024 um 14:39 Uhr

@catweazle Das Gehalt ist tatsächlich nur sehr eingeschränkt in der Mitbestimmung, hier kommt höchstens die Eingruppierung nach TV in Frage. Das entbindet der AG jedoch nicht, umfanglich die Gründe für die Einstellung und die hierzu gehörende Unterlagen vorzulegen. Solanbge diese nicht vorliegen kann der BR nicht entscheiden ob man die Einstellung (ungeachtet die Gründe) zustimmt oder ablehnt.

Grundsatz ist, wenn eingestellt wird, muss vorher Information vorgelegt werden. Das ist kein bliebigkeits Kriterium, sondern eine klare Vorgabe aus §99 BetrVG. Der BR kann mangels diese Information nicht entscheiden, es kommt also nicht zu eine Ablehnung.

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XYZ68

19.06.2024 um 16:04 Uhr

Bei einer Personellen Einzelmaßnahme geht dem BR das Gehalt nichts an, nur die Eingruppierung ist in der Mitbestimmung. Wenn eingestellt wurde, kann man beim Einblick in die Lohn- und Gehaltslisten schauen, ob es da Unregelmäßigkeiten gibt.

Warum jemand eingestellt wird, na ja es gab wohl eine freie Stelle. Gab es denn eine Ausschreibung? - Dann wisst ihr ja, dass noch jemand gebraucht wurde, ansonsten würde ich da mal nachhaken. (Mangelnde interne Ausschreibung kann einen Aufschub bewirken.)

Euch stehen alle Unterlagen des Bewerbungsverfahren zu. Aber wenn keiner der Gründe aus dem §99 passt, wird es schwer mit einem Widerspruch, der auch einer Prüfung standhält. Solange ihr nicht eindeutige Regelungen in einer BV festgelegt habt und ihr keine validen Gründe aus dem §99 benennen könnt, darf der Arbeitgeber einstellen.

Lohn an sich ist Individualrecht, da ist der BR raus. Lohngestaltung wie Auszahlungstermine, Entgeltgruppen etc. da könnt ihr was machen aber eine Lohnerhöhung geht nur individuell oder aber über Tarif.

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