Zugang zu E-Mails nach Ausscheiden
Hallo, ich habe eine Frage. Ein Betriebsratsvorsitzender in einer Schwestergesellschaft hat zu Ende des Monats gekündigt und somit vor einiger Zeit sein Amt niedergelegt. Jetzt hat er noch seinen Urlaub genommen, so dass er nicht mehr im Betrieb ist. Sämtliche Hardware, Zugangskarten etc. hat er von sich aus bereits abgegeben. Alle seine Zugänge wurden mittlerweile gesperrt, da er nach seinem Urlaub nahtlos in den neuen Job übergeht. Nun will er wieder seinen Zugang freigeschaltet haben, damit er die Betriebsratsnachrichten lesen kann. Darf er das? Das sorgt hier gerade für kontroverse Diskussionen.
Community-Antworten (6)
18.06.2024 um 19:44 Uhr
Ganz grundsätzlich sehe ich eher keinen Anspruch auf Freischaltung der Zugänge. Er hat gekündigt ... kommt nicht mehr arbeiten und hat seine Hardware zurückgegeben etc. ... er hat ja durch sein Handeln mEn selbst deutlich gemacht, das er kein Interesse mehr hat (UND er ist in den Betrieb nicht mehr eingebunden).
"damit er die Betriebsratsnachrichten lesen kann."
Was heißt das genau? Die Nachrichten, die der BR an alle MA verschickt? Oder die Nachrichten, die er vorher als BRV immer bekommen und gelesen / bearbeitet hat?
Und meint "er hat sein Amt niedergelegt, das er das Amt des BRV niedergelegt hat oder das BRV-Amt?
18.06.2024 um 20:50 Uhr
Solange er noch im Betrieb ist ist er auch noch Betriebsratsmitglied sofern er nur als Vorsitzender zurückgetreten ist und hat damit das Recht diese Nachrichten zu lesen. Wenn er hat sein Amt als Betriebsrat niedergelegt, dann darf er nicht mehr darauf zugreifen. Urlaub ist zwar als Hinderungsgrund anerkannt aber es hindert ihn nicht seiner Betriebsratsarbeit trotzdem nachzugehen.
19.06.2024 um 10:24 Uhr
"Ein Betriebsratsvorsitzender in einer Schwestergesellschaft hat zu Ende des Monats gekündigt und somit vor einiger Zeit sein Amt niedergelegt."
Und somit???
Wenn ich meinen Arbeitsplatz kündige, lege ich damit nicht automatisch mein Amt als BRM nieder, eben sowenig trete Ich als BRV zurück!
19.06.2024 um 10:53 Uhr
Die Frage ist: Aus dem BR ausgeschieden (und ist Ersatz nachgerückt)? Wenn nein, dann besteht Zugriffsrecht (weil Mandat noch nicht beendet), wenn ja, dann kein Zugriffsrecht mehr.
19.06.2024 um 18:14 Uhr
"Ein Betriebsratsvorsitzender in einer Schwestergesellschaft"
Anderer Leute Probleme erstmal...
"hat zu Ende des Monats gekündigt und somit vor einiger Zeit sein Amt niedergelegt"
Zwei verschiedene Vorgänge. Erst mit dem Ausscheiden aus dem Unternehmen verliert er sein Ehrenamt, bis zum letzten Tag ändert sich nichts.
"Jetzt hat er noch seinen Urlaub genommen, so dass er nicht mehr im Betrieb ist."
Urlaub ist zwar ein Verhinderungsgrund, aber macht nicht amtsunfähig. Wenn ich im Urlaub als Betriebsrat tätig werden möchte, ist das mein gutes Recht.
"Darf er das?"
Ist es irgendwie sinnig? Wahrscheinlich nicht. Ist es sein Recht? Klar.
19.06.2024 um 18:43 Uhr
"Ist es sein Recht? Klar."
Das ist mEn überhaupt nicht klar. Denn die TS müsste erst noch einmal genau sagen ... was da jetzt genau mit Niederlegung des Amtes gemeint war. Hat er sein Amt niedergelegt (wenn ja, "nur" BRV oder BRM?) ? Oder glaubt man in dieser Firma, dass das Amt durch die Kündigung sofort weg wäre?
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