Erstellt am 27.09.2011 um 15:40 Uhr von petrus
Schlicht und ergreifend: Nein.
Erstellt am 27.09.2011 um 15:52 Uhr von DonJohnson
oh Petrus, besser lesen....
*Darf die GL so etwas ohne Unterrichtung des BR einführen? *
ja, aber er muß das MBR des Gremiums beachten ;-)
Erstellt am 27.09.2011 um 15:57 Uhr von rtjum
Hallo,
ist bei uns auch Thema. Wir wollen für BR eigene Adressen wo die Speicherung komplett unterbleibt, ansonsten werden wir der Einführung nicht zustimmen. bei uns soll aber auch erst nach 4 Wochen gespeichert werden da kann man dann Mails auch noch löschen
Erstellt am 27.09.2011 um 16:03 Uhr von gironimo
Es besteht ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG. Ich würde den AG auffordern, das automatische Archivierungssystem nicht anzuwenden und zunächst mit dem BR über die Anwendung dieses Systems zu verhandeln.
Erstellt am 27.09.2011 um 18:02 Uhr von eveline
DJ
...oh Petrus, besser lesen....
*Darf die GL so etwas ohne Unterrichtung des BR einführen? *
ja, aber er muß das MBR des Gremiums beachten ;-)
Oh je!!
Nein, sie darf es nicht ohne Unterrichtung des BR einführem, oder sie nimmt es sofort nach einer Einstweiligen Verfügung wieder außer Betrieb. Denn Einführen = Einsetzen bedarf nicht nur der Info sondern auch der MB. eigentlich alles in einem Vorgang normaler weise
Erstellt am 28.09.2011 um 08:10 Uhr von Lernender
seit Anfang 2010 ist der Arbeitgeber verpflichtet nach dem HGB und der Abgabenordnung alle Handelsbriefe zu Archivieren. Ebenso die entsprechenden e-mails elektronisch zu Archivieren.
Aus diesem Grund ist es für den Arbeitgeber einfacher alle Mails zu Archivieren. Da der Arbeitgeber aber in der Verpflichtung ist, könnt ihr um so besser Verhandeln.
Erstellt am 28.09.2011 um 09:36 Uhr von petrus
@dj: da würde mich dann brennend interessieren, wie die Mitbestimmung aussehen soll, ohne das der BR über das mitzubestimmende System informiert wird...