Unsere GL hat beschlossen, ein Softwaresystem zur automatischen Archivierung von E-Mails einzuführen. Alle E-Mails werden bei Eingang sofort archiviert, also z.B. auch interne, vertrauliche E-Mails von Mitarbeitern an den BR. Zugriff auf die archivierten Mails soll nach einem nicht definierten Vier-Augen-Prinzip möglich sein.

Der BR wurde über die Einführung der Software vorher nicht informiert. Darf die GL so etwas ohne Unterrichtung des BR einführen?