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Archivierung von E-Mails

W
wasnun
Nov 2016 bearbeitet

Unsere GL hat beschlossen, ein Softwaresystem zur automatischen Archivierung von E-Mails einzuführen. Alle E-Mails werden bei Eingang sofort archiviert, also z.B. auch interne, vertrauliche E-Mails von Mitarbeitern an den BR. Zugriff auf die archivierten Mails soll nach einem nicht definierten Vier-Augen-Prinzip möglich sein.

Der BR wurde über die Einführung der Software vorher nicht informiert. Darf die GL so etwas ohne Unterrichtung des BR einführen?

1.15007

Community-Antworten (7)

P
Petrus

27.09.2011 um 17:40 Uhr

Schlicht und ergreifend: Nein.

D
DonJohnson

27.09.2011 um 17:52 Uhr

oh Petrus, besser lesen....

*Darf die GL so etwas ohne Unterrichtung des BR einführen? * ja, aber er muß das MBR des Gremiums beachten ;-)

R
rtjum

27.09.2011 um 17:57 Uhr

Hallo,

ist bei uns auch Thema. Wir wollen für BR eigene Adressen wo die Speicherung komplett unterbleibt, ansonsten werden wir der Einführung nicht zustimmen. bei uns soll aber auch erst nach 4 Wochen gespeichert werden da kann man dann Mails auch noch löschen

G
gironimo

27.09.2011 um 18:03 Uhr

Es besteht ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG. Ich würde den AG auffordern, das automatische Archivierungssystem nicht anzuwenden und zunächst mit dem BR über die Anwendung dieses Systems zu verhandeln.

E
eveline

27.09.2011 um 20:02 Uhr

DJ

...oh Petrus, besser lesen....

*Darf die GL so etwas ohne Unterrichtung des BR einführen? * ja, aber er muß das MBR des Gremiums beachten ;-)

Oh je!!

Nein, sie darf es nicht ohne Unterrichtung des BR einführem, oder sie nimmt es sofort nach einer Einstweiligen Verfügung wieder außer Betrieb. Denn Einführen = Einsetzen bedarf nicht nur der Info sondern auch der MB. eigentlich alles in einem Vorgang normaler weise

L
Lernender

28.09.2011 um 10:10 Uhr

seit Anfang 2010 ist der Arbeitgeber verpflichtet nach dem HGB und der Abgabenordnung alle Handelsbriefe zu Archivieren. Ebenso die entsprechenden e-mails elektronisch zu Archivieren.

Aus diesem Grund ist es für den Arbeitgeber einfacher alle Mails zu Archivieren. Da der Arbeitgeber aber in der Verpflichtung ist, könnt ihr um so besser Verhandeln.

P
Petrus

28.09.2011 um 11:36 Uhr

@dj: da würde mich dann brennend interessieren, wie die Mitbestimmung aussehen soll, ohne das der BR über das mitzubestimmende System informiert wird...

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