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Postkorbvertretung während meines Urlaubs - Muss der BR nicht dafür sorgen, dass dienstliche mails von betriebsratsinternen getrennt werden können?

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Gisel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserem Unternehmen ist es üblich, dass während der Abwesenheit eines Mitarbeiters ein Kollege aus dem Team Zugriff auf den Postkorb des Abwesenden hat, um während dieser Zeit die eingehenden geschäftlichen mails bearbeiten zu können. Private mails sind in unserem Unternehmen verboten. Grundsätzlich haben wir solche Urlaubs- und Krankheitsvertretungen eingerichtet, damit ein problemloser Arbeitsablauf gewährleistet ist, was letztlich für den Kranken oder Urlauber eine deutliche Entspannung mit sich bringt.

Nun zum Problem: Neben meiner BR-Tätigkeit habe ich eine berufliche Aufgabe, die zwingend einer Vertretung in meiner Abwesenheit bedarf. Nun erhalte ich aber auch eMails, die die Betriebsratstätigkeit betreffen. Muss der BR nicht eine eigene Mailbox für die Mitglieder einrichten, um sowas zu vermeiden? Ich kann doch jetzt niemandem Postkorbzugriff geben, der dann BR Mails lesen könnte, weil ich dann meiner Schweigepflicht nicht nachkomme. So aber verletze ich die Regelungen des Teams und die Firmeninteressen und habe darüber hinaus nach meinem dreiwöchigen Urlaub hunderte unbearbeiteter mails, was nicht in meinem Sinne ist. Zudem ist eine Vertretung nicht korrekt gewährleistet, was mir ggf. auch Ärger einbringen kann, wenn während meiner Abwesenheit etwas geschieht. Mein Job macht mir viel Spaß und ich möchte hier nichts falsch machen. Welchen Anspruch hat mein Chef auf dienstliche eMails und noch wichtiger: Muss der BR nicht dafür sorgen, dass dienstliche mails von betriebsratsinternen getrennt werden können?

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Community-Antworten (8)

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Erwin

03.09.2009 um 20:57 Uhr

@Gisel

ist doch ganz einfach, einfach nich einen neuen zusätzlichen eMailaccount Gisel-BR.,,, einrichten lassen, fertig. Oder für BR-Mails eine Verschlüssung einsetzen.

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Gisel

03.09.2009 um 21:01 Uhr

Das wäre wirklich einfach, geht bei uns aber nicht. Jeder Mitarbeiter hat nur einen Mail-Account und darf auch nur einen haben. Daher ging meine Frage eher dahin, ob der BR nicht eine Mailbox einrichten muss, auf die alle BR-Mitglieder zugriff haben. Das mit der Verschlüsselung geht schon, aber nicht alle Mitarbeiter schicken BR Infos verschlüsselt. Hat mein Chef nun eigentlich Anspruch auf einen Zugriff oder nicht?

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Erwin

03.09.2009 um 21:08 Uhr

@Gisel

BR nicht eine Mailbox einrichten muss = Nein, kann aber wäre auch eine Lösungsmöglichkeit.

Jeder Mitarbeiter hat nur einen Mail-Account und darf auch nur einen haben. ->> Ja ist ja uch ok. Hier hätte dann Mitarbeiter Gisel einen Mail-Account und BR-Mitglied Gisel einen Mail-Account

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Gisel

03.09.2009 um 21:15 Uhr

Danke für die Antworten. Meine Frage, ob ich meinem Vorgesetzten nun den Zugriff auf meinen Postkorb aufgrund meiner Betriebsratstätigkeit verweigern darf, wurde noch nicht beantwortet. Dies ist wichtig für mich, sollte es mit der BR-Mail-Adresse nicht klappen. DANKE !

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tiktak

04.09.2009 um 01:31 Uhr

@ Gisel "Meine Frage, ob ich meinem Vorgesetzten nun den Zugriff auf meinen Postkorb aufgrund meiner Betriebsratstätigkeit verweigern darf, wurde noch nicht beantwortet" Darf ist falsch,du muss es machen! Wenn es dir hilft: Gericht: LAG-DUESSELDORF Entscheidung, AZ: Beschluss, 9 TaBV 8/08 Verkündungsdatum: 02.09.2008 Rechtsgebiete: BetrVG Leitsatz: 1. Zu den nach § 40 Abs. 2 BetrVG zur Verfügung zu stellenden Sachmitteln gehört grundsätzlich auch ein Anschluss an das Internet und die Ermöglichung externer E-Mail-Kommunikation. Einen Anspruch, dass jedes Betriebsratsmitglied an seinem PC-Arbeitsplatz einen Internetzugang erhält und ihm eine externe E-Mail-Adresse eingerichtet wird, hat der Betriebsrat nur, wenn dies für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich ist. Ansonsten kann der Arbeitgeber dem Betriebsrat auch in dessen Räumen einen PC mit Internetanschluss und externer E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen. Hier ist wichtig "Muss der BR nicht eine eigene Mailbox für die Mitglieder einrichten, um sowas zu vermeiden?" war deine Frage. Muss er nicht, das muss AG Viel Glück tik-tak

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Erwin

04.09.2009 um 09:56 Uhr

@Gisel "Meine Frage, ob ich meinem Vorgesetzten nun den Zugriff auf meinen Postkorb aufgrund meiner Betriebsratstätigkeit verweigern darf, wurde noch nicht beantwortet"

Die klare Antwort ist NEIN!!! Doch der AG muss dafür Sorge tragen dass das BRM eine E-Mail-Adresse bekommt, sofern es für das Mandat notwendig/erforderlich ist, siehe auch o.a. Urteil. Dieses dürfte aber in größeren Betrieben in welchen mit dem Arbeitsmittel "PC/Mail usw." regelmäßig gearbeitet wird wohl i.d.R. zu treffen.

Der BR muss noch etwas weiteres, er muss sich das für das Mandat notwenige Wissen zulegen, so auch das BAG. Handeln muss hier aber der BR, der muss eine E-Mail-Adresse für Mandatsaufgabeb fordern. Der AG muss nicht zum BR kommen und sagen, darf/soll ich dir "BR/BRM" eine E-Mail-Adresse einrichten oder brauchst Du ggf. sonstr noch etwas.

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HHHHHHF

04.09.2009 um 10:24 Uhr

@Gisel "Meine Frage, ob ich meinem Vorgesetzten nun den Zugriff auf meinen Postkorb aufgrund meiner Betriebsratstätigkeit verweigern darf, wurde noch nicht beantwortet"

Ein klares JA. Der AG hat nicht das Recht, die Post des BR zu lesen, ob in schriftlicher Form oder ob die Post per E-Mail abgewickelt wird. Deshalb muss der BR auch ein extra Acc haben wo nur er Zugriff hat. Bei den anderen E-Mails kann er Stichprobenartig zugreifen. Habt ihr dafür eine BV oder anderswo es nicht geregelt??

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Gisel

04.09.2009 um 22:48 Uhr

Mmmh, definitiv Ja und definitiv Nein. Das ist super, aber leider bin ich nicht schlauer als vorher.

Schade !

Liebe Grüße Gisela

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