Erstellt am 13.07.2009 um 18:14 Uhr von Oluscha
@ Dreiviertel
Auch dieser Fall betrifft aus meiner Sicht den § 206 StGB. Zum einen hat er unbefugt die E-Mail gelesen, zum anderen hat er den Inhalt der Mail an Unbefugte weitergegen.
Ob du aber gleich mit Strafanzeige reagierst oder den Missetäter erst einmal über die Strafbarkeit seiner Handlung aufklärst musst du selbst entscheiden.
Erstellt am 13.07.2009 um 18:55 Uhr von HarryPopper
Gibt es denn auch einen MA der sich dessen schuldig gemacht hat oder weiß niemand wer die E-Mail gelesen und den Sachverhalt unrechtmäßig weiter getragen hat – Störung des Betriebsfriedens. Wo stand der Rechner und zu was wird dieser eingesetzt? Hat der MA überhaupt das Recht sich an diesem Rechner zu betätigen?
Erstellt am 13.07.2009 um 19:13 Uhr von Dreiviertel
@HarryPopper
Ja der Name ist bekannt und ja er darf an diesen Rechner ran.
Der Rechner wird zweigeteilt genutzt, einerseits als Arbeitsplatz des Betroffenen, andererseits als Server (COM-Anschluss an eine alte CNC-Maschine).
Wenn der betroffene Mitarbeiter nicht anwesend ist wird der PC trotzdem als Server benutzt und es herrscht Zugriff auf MS-Outlook (was man in Zukunft vieleicht aendern koennte).
Gruss 3/4
Erstellt am 13.07.2009 um 19:22 Uhr von Oluscha
@ Dreiviertel
Vielleicht kann man sich darüber streiten, ob sich der Mitarbeiter schon durch das Lesen der Mail strafbar gemacht hat. Aber spätestens mit der Weitergabe des Inhaltes hat er das. Denn beim Lesen muss er gemerkt haben, dass diese Mail nicht für Ihn bestimmt war. Deshalb bleibe ich dabei - nach 206 StGB strafbar.
Erstellt am 13.07.2009 um 19:47 Uhr von HarryPopper
Und da er mit der Weitergabe augenscheinlich vertraulicher Informationen, was ich persönlich für eine riesen Sauerei halte, einem anderen Mitarbeiter geschädigt und den Betriebsfrieden gestört hat.......also mindestens 5 Gehaltstufen für 12 Monate weg und dem Geschädigten gutgeschrieben ;)
Im Ernst, strafbare Handlung, kein Thema! Weil ausversehen was Lesen was nicht für die eigenen Augen bestimmt war geht noch, aber dieses ausversehen Gelesene aber dann noch ausversehen denen mitzuteilen um denen es ging, wissentlich das dies ein Nachspiel für den Schreiber dieser Mail hat, hmm. Wie Ihr damit als BR's umgeht sollt? Abwägung? Gespräche mit den Beteiligten? Abmahnen? Anzeigen? Keine Ahnung! Das kann ja noch alles unvorhersehbare Folgen für den Schreiber haben! Sollte er entscheiden wie die Geschichte weitergehen soll.
Erstellt am 25.05.2018 um 17:17 Uhr von Roland1957
Ich habe ähnliche Erfahrung gemacht. Ich war Ehrenamtlich tätig und Emails an meine Chefin geschickt. Die Chefin hat die Emails dem Personal zum Lesen gegeben obschon die nur für die bestimmt waren. Darf sie das? Sie hat die Mails nicht weitergegeben, sie hat die Mails den Mitarbeitern also Kollegen von mir zum Lesen gezeigt und sich darüber belustigt. Das hat mich geärgert. Die Mails waren Vertraulich.
Erstellt am 25.05.2018 um 19:46 Uhr von celestro
meiner Meinung nach kann der Absender nicht verlangen, dass man den Inhalt einer E-Mail nicht weiter gibt. Von daher sehe ich nicht, wieso der Empfänger hier „falsch“ gehandelt haben sollte. Also rein moralisch vielleicht schon, aber rechtlich ?
Erstellt am 25.05.2018 um 21:54 Uhr von Moreno
Oh Leute könnt ihr kein Datum lesen?
Erstellt am 26.05.2018 um 00:34 Uhr von celestro
Also ich habe die Frage von Roland1957 vom 25.05.2018 um 17:17 Uhr beantwortet. Man sollte auch schon mal mehr lesen, als nur das Datum des Ursprungsposts. ;-)))