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Darf ein Mitarbeiter die E-mails anderer Mitarbeiter ohne Erlaubniss derer lesen?

D
dreiviertel
Mai 2018 bearbeitet

Hallo an Alle,

hoffe auf Hilfe.

Darf ein Mitarbeiter die E-mails anderer Mitarbeiter ohne Erlaubniss derer lesen? Es wurden E-mails eines Kollegen gelesen, der Rechner ist zwar passwortgeschütz aber aus arbeitstechnischen Gründen kennen mehrere Kollegen dieses Passwort. Bei laufendem nicht gesperrtem Rechner ist ein öffnen der E-mails auch möglich. Die E-mails, auch die gelesen wurde, sind rein firmenbezogen (private benutzung des Internet und E-mail ist nicht erlaubt). Allerdings handelt es sich bei der gelesenen E-mail um eine Mitarbeiterbeschwerde über Andere an den Vorgesetzten. Nun wird der Kollege angefeindet, da diejenigen die in der E-mail genannt wurden nun davon wissen. Kann man gegen den E-mail-Leser vorgehen? Da der Rechner halb öffentlich ist sehe ich ein wenig Schwierigkeiten.

Gruss 3/4

10.31809

Community-Antworten (9)

O
Oluscha

13.07.2009 um 20:14 Uhr

@ Dreiviertel

Auch dieser Fall betrifft aus meiner Sicht den § 206 StGB. Zum einen hat er unbefugt die E-Mail gelesen, zum anderen hat er den Inhalt der Mail an Unbefugte weitergegen. Ob du aber gleich mit Strafanzeige reagierst oder den Missetäter erst einmal über die Strafbarkeit seiner Handlung aufklärst musst du selbst entscheiden.

H
HarryPopper

13.07.2009 um 20:55 Uhr

Gibt es denn auch einen MA der sich dessen schuldig gemacht hat oder weiß niemand wer die E-Mail gelesen und den Sachverhalt unrechtmäßig weiter getragen hat – Störung des Betriebsfriedens. Wo stand der Rechner und zu was wird dieser eingesetzt? Hat der MA überhaupt das Recht sich an diesem Rechner zu betätigen?

D
dreiviertel

13.07.2009 um 21:13 Uhr

@HarryPopper

Ja der Name ist bekannt und ja er darf an diesen Rechner ran. Der Rechner wird zweigeteilt genutzt, einerseits als Arbeitsplatz des Betroffenen, andererseits als Server (COM-Anschluss an eine alte CNC-Maschine). Wenn der betroffene Mitarbeiter nicht anwesend ist wird der PC trotzdem als Server benutzt und es herrscht Zugriff auf MS-Outlook (was man in Zukunft vieleicht aendern koennte).

Gruss 3/4

O
Oluscha

13.07.2009 um 21:22 Uhr

@ Dreiviertel

Vielleicht kann man sich darüber streiten, ob sich der Mitarbeiter schon durch das Lesen der Mail strafbar gemacht hat. Aber spätestens mit der Weitergabe des Inhaltes hat er das. Denn beim Lesen muss er gemerkt haben, dass diese Mail nicht für Ihn bestimmt war. Deshalb bleibe ich dabei - nach 206 StGB strafbar.

H
HarryPopper

13.07.2009 um 21:47 Uhr

Und da er mit der Weitergabe augenscheinlich vertraulicher Informationen, was ich persönlich für eine riesen Sauerei halte, einem anderen Mitarbeiter geschädigt und den Betriebsfrieden gestört hat.......also mindestens 5 Gehaltstufen für 12 Monate weg und dem Geschädigten gutgeschrieben ;)

Im Ernst, strafbare Handlung, kein Thema! Weil ausversehen was Lesen was nicht für die eigenen Augen bestimmt war geht noch, aber dieses ausversehen Gelesene aber dann noch ausversehen denen mitzuteilen um denen es ging, wissentlich das dies ein Nachspiel für den Schreiber dieser Mail hat, hmm. Wie Ihr damit als BR's umgeht sollt? Abwägung? Gespräche mit den Beteiligten? Abmahnen? Anzeigen? Keine Ahnung! Das kann ja noch alles unvorhersehbare Folgen für den Schreiber haben! Sollte er entscheiden wie die Geschichte weitergehen soll.

R
Roland1957

25.05.2018 um 19:17 Uhr

Ich habe ähnliche Erfahrung gemacht. Ich war Ehrenamtlich tätig und Emails an meine Chefin geschickt. Die Chefin hat die Emails dem Personal zum Lesen gegeben obschon die nur für die bestimmt waren. Darf sie das? Sie hat die Mails nicht weitergegeben, sie hat die Mails den Mitarbeitern also Kollegen von mir zum Lesen gezeigt und sich darüber belustigt. Das hat mich geärgert. Die Mails waren Vertraulich.

C
celestro

25.05.2018 um 21:46 Uhr

meiner Meinung nach kann der Absender nicht verlangen, dass man den Inhalt einer E-Mail nicht weiter gibt. Von daher sehe ich nicht, wieso der Empfänger hier „falsch“ gehandelt haben sollte. Also rein moralisch vielleicht schon, aber rechtlich ?

M
Moreno

25.05.2018 um 23:54 Uhr

Oh Leute könnt ihr kein Datum lesen?

C
celestro

26.05.2018 um 02:34 Uhr

Also ich habe die Frage von Roland1957 vom 25.05.2018 um 17:17 Uhr beantwortet. Man sollte auch schon mal mehr lesen, als nur das Datum des Ursprungsposts. ;-)))

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