Betriebsversammlung
Hallo zusammen, nach unseren Betriebsversammlungen veröffentlichen wir immer eine Art Protokoll um diejenigen zu informieren, die nicht teilnehmen konnten (oder wollten). Nun verlangt der AG, dass wir seine Kommentare bzw. Ergänzungen dazu ebenfalls veröffentlichen. Da wir mit diesen Ergänzungen und Kommentaren nicht einverstanden sind, haben wir dies für das schwarze Brett des BR abgelehnt. Hat der AG das Recht bei Notizen, Protokollen o.ä. für eine Betriebsversammlung die Veröffentlichung seiner Ergänzungen zu verlangen?
Community-Antworten (4)
01.06.2017 um 19:48 Uhr
Verzichtet vollständig auf dieses "Protokoll". Wer wissen will, was in einer Betriebsversammlung gesprochen wird, möge hingehen.
Ansonsten kann ich den AG verstehen . Was ihr macht ist ja eine Art Zensur. Also besser kein Protokoll.
01.06.2017 um 19:54 Uhr
Ein Protokoll ist die reale Zusammenfassung von Gesagtem. Wenn ihr die Anmerkungen des AG ausblendet könnt ihr es nicht mehr "Protokoll der BV" nennen. Das wäre dann eine Zusammenfassung aus Sicht des BR. Und auch hier wäre es schlechter Stil, die (sachlichen) Sichtweisen des AG einfach wegzublenden.
01.06.2017 um 23:09 Uhr
Wenn sich der AG zu einem Thema äußert, dann würde ich diese Äußerung auch aufnehmen. Man kann in einem Protokoll einen Dissens ja trotzdem klar benennen. Und gerade solche Stellen, wo man sich nicht einig ist, sind für den Leser interessant und eine Daseinsberechtigung für den agierenden BR.
02.06.2017 um 17:31 Uhr
Ich würde auch sagen verzichtet ganz auf dieses Protokoll.
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