Hallo zusammen,
nach unseren Betriebsversammlungen veröffentlichen wir immer eine Art Protokoll um diejenigen zu informieren, die nicht teilnehmen konnten (oder wollten).
Nun verlangt der AG, dass wir seine Kommentare bzw. Ergänzungen dazu ebenfalls veröffentlichen. Da wir mit diesen Ergänzungen und Kommentaren nicht einverstanden sind, haben wir dies für das schwarze Brett des BR abgelehnt.
Hat der AG das Recht bei Notizen, Protokollen o.ä. für eine Betriebsversammlung die Veröffentlichung seiner Ergänzungen zu verlangen?