Hallo Forum,
wir sind uns im Gremium (psychiatr. Krankenhaus, TV-L, 200 MA, 9-er BR) nicht ganz sicher, ob MBR im folgenden Sachverhalt bestehen (§87.2 BetrVG und die Randziffer dazu wird unterschiedlich interpretiert):
AG und z.T. auch Kollegen wollen aufgrund von Mehrbelastung an Wochenenden nun eine neue Schicht einführen: bislang zwei Früh- und zwei Spätdienste - sollen jetzt aufgestockt werden um einen sog. Kerndienst (8 - 16 Uhr).
Wie ist diese geplante Maßnahme mitbestimmungspflichtig zu bewerten, v.a. auf welche gesetzl. Grundlage oder sogar ArbGer-Urteile kann man sich hier beziehen?
Danke für die hoffentlich zahlreichen Antworten.
Grüße!