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MBR bei Aufstockung von Schichten am Wochenende?!

B
bastian
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, wir sind uns im Gremium (psychiatr. Krankenhaus, TV-L, 200 MA, 9-er BR) nicht ganz sicher, ob MBR im folgenden Sachverhalt bestehen (§87.2 BetrVG und die Randziffer dazu wird unterschiedlich interpretiert): AG und z.T. auch Kollegen wollen aufgrund von Mehrbelastung an Wochenenden nun eine neue Schicht einführen: bislang zwei Früh- und zwei Spätdienste - sollen jetzt aufgestockt werden um einen sog. Kerndienst (8 - 16 Uhr). Wie ist diese geplante Maßnahme mitbestimmungspflichtig zu bewerten, v.a. auf welche gesetzl. Grundlage oder sogar ArbGer-Urteile kann man sich hier beziehen? Danke für die hoffentlich zahlreichen Antworten. Grüße!

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Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

01.06.2017 um 18:11 Uhr

Ob die Einführung der Schicht als solche mitbestimmungspflichtig ist?

Jedenfalls wird der Arbeitgeber doch Eure Zustimmung zu den Schichtplänen brauchen. Wenn da plötzlich unabgestimmt eine zusätzliche Schicht auftaucht wird das vielleicht schwieriger... Als Arbeitgeber würde ich das dem BR freiwillig vorstellen...

G
gironimo

01.06.2017 um 18:41 Uhr

Die VERTEILUNG der Arbeitszeit auf die Wochentage - das sind auch einmal die Schichten - ist mitbestimmungspflichtig. Grundlage IST § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG

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