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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dynamische Aufstockung und Gleichbehandlungsgrundsatz

A
Aleksander
Apr 2020 bearbeitet

In unserem Betrieb soll Kurzarbeit eingeführt werden. Wir (BR) haben uns überlegt, die im Grundsatz mögliche Aufstockung durch den AG dynamisch zu gestalten, z.B. 10% Punkte bei 20% Arbeitsausfall,..., bis 30% bei 100% Totalausfall. So wird das Gehalt geschont. Nun hat mir ein Steuerberater gesagt, dass das möglicherweise gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen könnte ("Warum kriege ich nur 10% Aufstockung, aber meine Kollegin 30%?"). Habt Ihr da Erfahrungen? Danke und schon mal ein schönes Wochenende.

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Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

24.04.2020 um 20:58 Uhr

Warum wollt ihr euch noch weitere Probleme ins Haus holen. Die Staffelung dürfte schwer zu vermitteln sein.

P
Pjöööng

25.04.2020 um 15:34 Uhr

"Gleichbehandlungsgrundsatz" heißt dass Gleiches grundsätzlich gleich zu behandeln ist, unterschiedliches aber auch unterschiedlich behandelt werden darf. Es muss halt einen vernünftigen Grund für die unterschiedliche Behandlung geben.

Beschwerden a la "Warum kriege ich nur pipapo, aber meine Kollegin pepupa?" wird man nie vermeiden können. Selbst wenn alle das Gleiche bekommen, bekommen noch lange nicht alle das selbe. Stockt man bei allen um 20% auf, dann kommt bestimmt jemand ums Eck und beschwert sich, dass die Kollegin 250€ Aufstockung bekommt und er nur 200€.

Wenn es Euch hier darum geht, denjenigen die die großen Verluste haben, diese stärker auszugleichen, so halte ich das dür einen durhaus legitimen Grund. Ebenso könnte es aber auch ein legitimer Grund sein, denjenigen mit den kleinen Einkommen (die also am Ende des Geldes häufig noch Monat übrig haben) mehr auszugleichen als denen mit den höheren Einkommen (die Vorkehrungen treffen konnten).

Dann sollte aber auch geprüft werden, ob das System auch in dieser Richtung wirksam ist. Und wenn ich Euer System richtig evrstanden habe, dass zwischen 20% Kurzarbeit und 100% Kurazarbeit für je 10% mehr Kurzarbeit um 2,5% mehr aufgestockt werden soll und ich mich nicht verrechnet habe, dann bekommt derjenige mit 70% Kurzarbeit am wenigsten Geld ausgezahlt. Das würde dann Eure Logik in Frage stellen.

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