In unserem Betrieb soll Kurzarbeit eingeführt werden. Wir (BR) haben uns überlegt, die im Grundsatz mögliche Aufstockung durch den AG dynamisch zu gestalten, z.B. 10% Punkte bei 20% Arbeitsausfall,..., bis 30% bei 100% Totalausfall. So wird das Gehalt geschont. Nun hat mir ein Steuerberater gesagt, dass das möglicherweise gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen könnte ("Warum kriege ich nur 10% Aufstockung, aber meine Kollegin 30%?"). Habt Ihr da Erfahrungen? Danke und schon mal ein schönes Wochenende.