Erstellt am 24.04.2020 um 18:58 Uhr von Kratzbürste
Warum wollt ihr euch noch weitere Probleme ins Haus holen. Die Staffelung dürfte schwer zu vermitteln sein.
Erstellt am 25.04.2020 um 13:34 Uhr von Pjöööng
"Gleichbehandlungsgrundsatz" heißt dass Gleiches grundsätzlich gleich zu behandeln ist, unterschiedliches aber auch unterschiedlich behandelt werden darf. Es muss halt einen vernünftigen Grund für die unterschiedliche Behandlung geben.
Beschwerden a la "Warum kriege ich nur pipapo, aber meine Kollegin pepupa?" wird man nie vermeiden können. Selbst wenn alle das Gleiche bekommen, bekommen noch lange nicht alle das selbe. Stockt man bei allen um 20% auf, dann kommt bestimmt jemand ums Eck und beschwert sich, dass die Kollegin 250€ Aufstockung bekommt und er nur 200€.
Wenn es Euch hier darum geht, denjenigen die die großen Verluste haben, diese stärker auszugleichen, so halte ich das dür einen durhaus legitimen Grund. Ebenso könnte es aber auch ein legitimer Grund sein, denjenigen mit den kleinen Einkommen (die also am Ende des Geldes häufig noch Monat übrig haben) mehr auszugleichen als denen mit den höheren Einkommen (die Vorkehrungen treffen konnten).
Dann sollte aber auch geprüft werden, ob das System auch in dieser Richtung wirksam ist. Und wenn ich Euer System richtig evrstanden habe, dass zwischen 20% Kurzarbeit und 100% Kurazarbeit für je 10% mehr Kurzarbeit um 2,5% mehr aufgestockt werden soll und ich mich nicht verrechnet habe, dann bekommt derjenige mit 70% Kurzarbeit am wenigsten Geld ausgezahlt. Das würde dann Eure Logik in Frage stellen.